Hallo, Herr Jung,
leider hat der Bundestag bei der Verabschiedung des Mieterstromgesetzes am 29.6.2017 keine Bagatellregelung für solche Fälle vorgesehen - diese wurde von zahlreichen Verbänden gefordert und hätte auch der sog. Verordnungsermächtigung im EEG 2017 entsprochen. So gilt nun:
* bei Lieferung von Strom an die vermietete Einliegerwohnung fällt die volle EEG-Umlage an. Bei Missachtung droht das EEG hier mit gewissen Sanktionen (EEG-Umlage ist in vollem Umfang auch für "echten" Eigenverbrauch zu entrichten).
* der Mieter hat grundsätzlich die freie Stromanbieterwahl und müsste daher einen eigenen "echten" Stromzähler bekommen (ich vermute, dass hier gilt: wo kein Kläger, da kein Richter).
Echte Mieterstromprojekte nach dem "Mieterstromgesetz" rentieren sich erst ab Wohngebäuden mit mehr als 10 - 15 Wohnungen. Es gibt aber für sehr kleine Mehrfamilienhäuser einen legalen "Workaround", um den Aufwand zu umgehen, der für ein "echtes" Mieterstromprojekt entsteht (Summenzählermessung etc.): die PV-Anlage könnte technisch in zwei oder mehr Einheiten gesplittet werden (mit eigenem Wechselrichter etc.), und eine rechtlich eigenständige Anlage könnte an den Mieter vermietet werden. Hierzu gibt es bei der DGS Franken dem PV-Mietvertrag PV Mieten Plus. Damit der Mieter mit der PV-Anlage dann nicht einkommenssteuerpflichtig wird, sollte das Konzept von Sonnenkraft Freising für "PV ohne Finanzamt" angewendet werden. Eine "Special Edition Mieterstrom" wird vielleicht demnächst kommen, wenn Nachfrage danach besteht. :-)