Bisher gibt es noch keine Pflicht zur Meldung des Selbstverbrauchs aus einer PV-Anlage.
Allerdings soll ab 2017 ein bundesdeutsches Marktstammregister eingerichtet werden, in welches das bisherige Anlagenregister integriert werden soll und um Zusatzinformationen erweitert wird. Ob und in welcher Weise dann Pflichten zur Meldung des Selbstverbrauchs notwendig werden, ist bisher noch nicht sicher abzuschätzen. Zumindest ist diese Meldepflicht beim Konsultationsprozess der Bundesnetzagentur über "Datenumfang, Vertraulichkeit und Zuständigkeit" bisher nicht aufgenommen. Hinzu kommen könnte allerdings die Meldepflicht zur Ausrichtung der Anlage und zu verwendeten Speichern.
Infos zum Diskussionsstand unter
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/DatenaustauschundMonitoring/MaStR/Datendefinitionen/mastr_datendefinitionen-node.html
Konsultation des Datenumfangs, der Vertraulichkeit und der Zuständigkeit