Wie ist zu verfahren, wenn eine PV-Anlage aufgrund des Abrisses des aktuellen Gebäudes auf das Nachbargebäude versetzt werden soll. Die Anlage hat 20 KWp, Herstellungsjahr ist 2006. Dachrichtung und Dachneigung bleiben etwa gleich. Auf dem neuen Gebäude ist z.Z. keine PV-Anlage, also keine Zusammenführung. Laut Hinweis 2012/21 der Clearingstelle EEG bleibt die Vergütung unberührt. Die technischen Gegebenheiten sind aufgrund der Neuinstallation zu berücksichtigen.
offene Fragen:
- an wen muss man sich wenden
- wie ist in einem solchen Fall weiter zu verfahren
- muss die Versetzung vorher genehmigt werden