Ja !!! Im Rahmen seiner Garantie- und allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte der Lieferant nicht in "D" sitzen, gilt nach deutschem Recht der "Importeur" als Garantiegeber. Der kann dann seinerseits versuchen, wo auch immer deine Rechte durchzusetzen.
Wenn es den Vorlieferanten nicht mehr in gibt (z.B. Evergreen) bleibt ALLES am Installateur hängen.
Bedingung ist natürlich immer das herstellerkonforme Verhalten des Installateurs (Beachtung aller Vorschriften und Herstellervorgaben). Es soll schon Modulhersteller gegeben haben, die Gewährleistung abgelehnt haben, weil die Spuren der Modulklemmen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen lagen, obwohl der Fehler dadurch nicht entstanden war.
mfg tugu