Aus meiner Erfahrung weiss ich, dass die Übernahme verschiedener Schäden ein "Knackpunkt" ist. Bei der Versicherung muss ein unvorhergesehenes und von außen auftretendes Ereignis den Schaden verursacht haben. Dazu zählen keine Mängel oder Garantieansprüche beispielsweise am Wechselrichter, wenn dieser einen Defekt hat. Wenn beispielsweise der Wechselrichter defekt ist, ist die Frage zu klären, welche Ursache dafür verantwortlich war. Wechselrichter können auch ohne ein unvorhergesehenes und von außen auftretendes Ereignis kaputt gehen. Dann sind ggf. Garantieansprüche an den Hersteller zu stellen. Aber auch hier gibt es Gesellschaften, die bis zu einem gewissen Betrag auch solche sog. "inneren Betriebsschäden" regulieren.
Was mir noch besonders am Herzen liegt, ist die Betreiberhaftpflichversicherung für Photovoltaik Anlagen. Hier wird oft argumentiert, dass man diese nicht benötigt, da sowieso keine Schadensfälle auftreten. Es ist richtig, dass in der Praxis die Haftpflichtversicherung nur in sehr wenigen Fällen in Anspruch genommen werden muss. Aber falls diese benötigt wird, kann hier der Schaden, den man durch seine PV Anlage bei Dritten verursacht, schnell weit größer sein, als der Wert der Anlage selbst ist. Außerdem hat man durch die Betreiberhaftpflicht einen indirekten Rechtsschutz, da der Versicherer unberechtigte Ansprüche ablehnt. Von daher lohnen sich die geringen Beiträge in jedem Fall.