Ich kenne diese Problematik nur zu gut, da dies sehr häufig vorkommt, gerade dann, wenn es sehr viel Schnee auf den Dächern gibt.
Grundsätzlich ist die Nachricht Ihres Versicherers nicht falsch.
Eine Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe zu prüfen, ob Sie als Betreiber der Anlage haftpflichtig zu machen sind. Dies kann zwei Entscheidungen zur Folge haben.
1. Sie sind haftbar zu machen, dann wird eine Regulierung des Schadens übernommen,
oder
2. Ihnen ist kein Verschulden vorzuwerfen (wie in diesem Falle), dann wird die Versicherung den Schaden gegenüber dem Anspruchsteller ablehnen. Dieser muss nun nachweisen, dass Sie ein Verschulden tragen.
Leider ist dies bei der gängigen Rechtsprechung schwer und ein Betreiben einer Solaranlage auf einem gepachteten Dach, bedeutet nicht unbedingt, dass Sie bei sehr viel Schnee (höhere Gewalt) dazu verpflichtet sind dies auch zu Räumen. Dies könnte ja auch ohne Solaranlage passieren.
Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass sich der Versicherer nicht „weigert“, sondern Ihnen den vereinbarten Versicherungsschutz in Form der Prüfung gegeben hat.
Bitte versuchen Sie nicht - wegen der Zusammenarbeit - einen Fall zu konstruieren. Das kann sehr schnell nach hinten los gehen, da bereits die Grunddaten dort vorliegen.
Eine Empfehlung für die Zukunft lautet - Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Versicherungsagenten - Michael F. Stefer