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Hybrid-Inselanlage genehmigunspflichtig?

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Eingestellt 6, Feb 2014 in Photovoltaik von Dieter Schleusener (11 Punkte)
@ Ulrich Jadke, da er schonmal auf eine ähnliche Frage geantwortet hatte:  Meine geplante Hybrid-Inselanlage speist nicht ins öffentliche Netz ein, soll aber Energie aus dem öffentlichen Netz beziehen, wenn die Akkus leer sind. Mein Netzbetreiber fordert: "Bitte senden Sie
> uns die Fertigmeldung einer Erzeugungsanlage, das Speicherschema, das
> Messkonzept und den Schaltplan der PV-Anlage." Zitat Ende. Meiner Ansicht nach verlangt der Netzbetreiber zuviel. Das entspricht doch einer Genehmigung nach EEG? Eine einfache MELDUNG (nicht Anmeldung) müsste genügen.

FRAGE: Wie kann ich das rechtlich belegen mit §§ usw.?

DANKE
   

1 Antwort

+1 Punkt
Beantwortet 6, Feb 2014 von Ulrich Jadke (86 Punkte)
Sehr geehrter Herr Schleusener,

ich muss zugeben, das wir uns bei Ihrer Frage rechtlich auf unsicherem Terrain bewegen, da Inselsysteme, die nur Strom zur Batterieladung aus dem Netz beziehen und nicht einspeisen, im EEG nicht erwähnt werden. Hier ein Auszug aus dem EEG 2012, derzeit gültig.

"§ 2 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt

1.den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Geltungsbereich des Gesetzes) an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität,

2.die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber einschließlich des Verhältnisses zu Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie einschließlich Prämien für die Integration dieses Stroms in das Elektrizitätsversorgungssystem,

3.den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen Stroms, für den eine Vergütung oder eine Prämie gezahlt worden ist."

Allerdings kann sich der Netzbetreiber auf die "Anmeldepflicht von Eigenerzeugungsanlagen" berufen, die tatsächlich besteht und wo es leider auch noch immer keine Bagatellgrenze gibt, wie bei der Problematik mit den Plug and Play- Anlagen wünschenswert wäre.

Ich würde auch vermuten, das eine einfache Meldung der "Eigenerzeugungsanlage" ausreichen wird, denke aber, das die Netzbetreiber bei solchen Fällen unflexibel und vielleicht auch überfordert sind, weil Anwendungsfälle wie Ihrer bislang gar nicht in deren Schema auftauchen.

Ansonsten spielt natürlich auch noch der technische Aufbau ihres Systems eine Rolle. Ein DC-gekoppeltes Inselsystem mit Laderegler und Inselwechselrichter wird nie Gefahr laufen, ins Netz zurück zu speisen. Anders sieht es bei AC-gekoppelten Anlagen aus, die mit Netz- und Inselwechselrichter ausgestattet sind. Hier muss man sehr genau aufpassen und sollte eine Rückspeisung verhindern und zudem eine ENS installieren.

Ich hoffe, ich konnte wenigstens etwas zu Ihrer Frage beitragen.

Viele Grüße

Ulrich Jadke
Kommentiert 7, Feb 2014 von Ulrich Jadke (86 Punkte)
Nachtrag zu meiner Antwort gestern:
Was gestern untergegangen, aber trotzdem wichtig wäre, ist die Frage der Einbindung des Inselsystems in das Hausnetz. Hier ist es zwingend notwendig,
die Stromkreise komplett vom Netzanschluss/ Hausverteilung zu trennen und einen eigenen Inselstromkreis zu realisieren. Es darf bei diesem Stromkreis keine Verbindung zum Netz geben, Ausnahme ist der AC- Eingang des Inselwechselrichters.
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