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Wie kalkuliert man am besten den Eigenverbrauch?

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Eingestellt 9, Jan 2014 in Photovoltaik von Anonym
Offensichtlich muss man den Strom den man selber verbraucht, auch noch versteuern. Kann mich jemand aufklären, wieviel das ist bei einer privaten PV-Anlage?
   

4 Antworten

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Beantwortet 22, Jan 2014 von Petra Hörstmann-Jungemann (200 Punkte)
Wie eine mögliche Besteuerung des Eigenverbrauchs einer Photovoltaikanlage erfolgen könnte ist u.a. abhangig vom Erstinbetriebnahmedatum.

a) Wurde die Anlage im Zeitraum 1.1.2009 bis 31.3.2012 in Betrieb gesetzt, so hat der Anlagenbetreiber Anspruch auf eine Vergütung des Eigenverbrauchs.

Auf diesen Anteil wird grundsätzlich die Umsatzsteuer fällig. Hierfür stellt der Netzbetreiber seinerseits für die eigenverbrauchten Kilowattstunden Solarstrom Umsatzsteuer in Rechnung. Ein Berechnungsbeispiel für eine 3 kW-Anlage (Inbetriebnahmedatum 2009) finden Sie im  Artikel "Umsatzsteuerliche Behandlung bei Solarstrom-Eigenverbrauch" http://www.sfv.de/artikel/umsatzsteuerliche_behandlung_bei_solarstrom-eigenverbrauch.htm"

b) Für Neuanlagen, die ab dem 1.4.2012 in Betrieb genommen wurden (und nicht der Übergangsvorschrift § 66 Abs. 18 EEG unterliegen), ist die Förderung des Solarstromeigenverbrauchs entfallen. Ob und ggf. wie der Solarstromeigenverbrauch versteuert werden muss, hängt von der jeweiligen individuellen Situation des Anlagenbetreibers ab. Es ergeben sich für den Photovoltaik-Anlagenbetreiber z.B. Fragen zur Unternehmereigenschaft, zur Zuordnung der Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen und zur umsatzsteuerlichen Behandlung des selbst erzeugten und für private Zwecke verbrauchten Solarstroms.
 
Eine bundeseinheitliche Regelung zur Besteuerung des nicht vergüteten Eigenverbrauchs von Solarstrom steht noch aus. Bayern und Baden-Württemberg haben aber Tipps zur Besteuerung veröffentlicht.  

Der aktuelle Diskussionsstand ist in dem Beitrag "Ist nicht vergüteter Eigenverbrauch von Solarstrom umsatzsteuerpflichtig?" unter http://www.sfv.de/artikel/ist_nicht_vergueteter_eigenverbrauch_von_solarstrom_umsatzsteuerpflichtig.htm zu finden.

Hinweis: Soweit wir Rechtsfragen erläutern, sollen unsere Hinweise den Betroffenen nur ihre allgemeinen Rechte bewusst machen. Unsere Ausführungen können jedoch keine Rechts- bzw. Steuerberatung im Einzelfall ersetzen und wollen dies auch nicht. Im konkreten Fall ist ggf. die Konsultation eines Rechtsanwalts/Steuerberaters anzuraten.
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Beantwortet 9, Jan 2014 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Ja (können), NEIN (dürfen).

Steuerberater haben es nicht sehr gerne, wenn man sich in ihr "Hoheitsgebiet" einmischt. Dabei haben sie auch noch die Rechtsprechung auf ihrer Seite. Deshalb werden sich nicht viele zu diesem Thema äußern, obwohl es jeder "alter Hase" weiß.

mfg  tugu
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Beantwortet 11, Jan 2014 von Erhard Renz (699 Punkte)
Ich habe ein PV Anlage die 2011 installiert wurde.

Den selbst produzierten Strom darf ich im eigenen Haus verbrauchen.

Bisher musste ich niemandem die Menge melden die ich selbst verbraucht habe!

Damit ergibt sich die Tatsache, dass man selbst produzierten und selbst verbrauchten Strom nicht versteuern muss.

Ich bin kein Steuerberater aber kein Solar Laie! ;-)
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Beantwortet 11, Jan 2014 von Dirk Behrens (32 Punkte)
Ich beziehe mich mal auf einen Bericht des Herrn Christian Märtel, der sich mit dem Thema beschäftigt hat.
Ob das Finanzamt das so umsetzt sei dahingestellt.

Hier nachzulesen: www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/eigenverbrauch/steuer
von Christian Märtel - in 51 Google+ Kreisen

Steuerliche Aspekte beim Eigenverbrauch von Solarstrom

Der Betreiber einer Photovoltaik Anlage ist steuerrechtlich unternehmerisch tätig. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Inselanlagen. Bei allen anderen PV-Anlagen, die an das allgemeine Stromnetz angeschlossen sind wird Umsatzsteuer auf den erzeugten Strom erhoben. Diese staffelt sich je nachdem, ob der Strom komplett eingespeist wird, oder Eigenverbrauch vorliegt. Denn die Umsatzsteuer ist in den Vergütungssätzen aus dem EEG nicht enthalten.

Umsatzsteuer bei Eigenverbrauch von Strom aus einer PV-Anlage

Wie der Eigenverbrauch bei einer Photovoltaik Anlage steuerrechtlich zu betrachten ist, regelt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom April 2009. Demnach wird bei Eigenverbrauch der Strom umsatzsteuerrechtlich zunächst an den Netzbetreiber geliefert und anschließend von diesem  wieder an den Anlagenbetreiber (zurück-) geliefert. Denn nach dem Umsatzsteuer Gesetz wird der gesamte Strom aus einer Photovoltaik Anlage an den Netzbetreiber geliefert, unabhängig davon, wo der Strom letztendlich verbraucht wird.

Wird der erzeugte Strom nun selbst verbraucht, wird der aus steuerrechtlicher Sicht bereits gelieferte Strom wieder an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert, um diesen selbst verbrauchen zu können. Eigenverbrauch ist aus Sicht der Umsatzsteuer demnach eine Rücklieferung von Strom vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber.

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Eigenverbrauch

Aufgrund dieser steuerlichen Behandlung ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht der Satz für den Eigenverbrauch (Cent/kWh). Laut Schreiben vom Bundesfinanzministerium ist bei Eigenverbrauch von Solarstrom die Differenz aus der Eigenverbrauchsvergütung und der "normalen" Einspeisevergütung bei Volleinspeisung die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

Beispielrechnung für die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer:

    Einspeisevergütung für Volleinspeisung 24,43 Cent / kWh (Aufdachanlage <30kWp)
    Eigenverbrauchsvergütung 8,05 Cent / kWh (Eigenverbrauchsanteil bis 30%)

Bemessungsgrundlage bei Eigenverbrauch = Satz Eigenverbrauch - Satz Volleinspeisung

                                                                          = 8,05 - 24,43

                                                                          = 16,38 Cent / kWh statt 8,05

Die Kleinunternehmerregelung, wonach die Umsatzsteuer für den gelieferten Strom nicht erhoben wird, bleibt von dieser Regelung unberührt. Ob Sie als Betreiber einer Photovoltaik Anlage unter die Kleinunternehmerregelung fallen, besprechen Sie am bestem mit ihrem Steuerberater.

Die hier genannte Regelung für die Umsatzsteuer gilt nur für Anlagen, die zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden. 2013 wird Eigenverbrauch nicht mehr vergütet.
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