Hallo,
eigentlich bräuchte es keine gesonderte Qualitätsprüfung, da bei Beachtung gültiger und relevanter VDE und VDI Norrmen - europaweit gibt es sogar die EN 62446 seit drei Jahren - die PV Anlage VOR Inbetriebnahme systematisch pro einzelnen String auf Elektrische Sicherheit, Personenschutz und Funktionsfähigkeit gemessen und geprüft werden muss. Dies müßte dann auch jedes Jahr (bei gewerblich betriebenen Anlagen) bzw. spätestens alle 4 Jahre (bei EFH Anlagen) mit Wiederholungsprüfungen dokumentiert werden. "Müßte": Leider wird dies viel zu selten gemacht. Ein Geschäftsmodell liegt darin, dass der Kunde darauf aufmerksam gemacht werden kann, ob er eine systematische Dokumentation nach EN 62446 bekommen hat, und wenn dies nicht oder nichts Vergleichbares vorhanden ist, dann kann der Installateur zum Nachbessern gezwungen werden, notfalls mit Klageandrohung.
Freiwillige zusätzliche Abnahm(über-)prüfungen können kostenpflichtig durch z.B. TÜV zertifizierte PV Gutachter, den RAL GZ Solar oder spezialisierte Ingenieurbüros veranlasst werden.
Sonniger Gruß
MIchael Vogtmann
DGS LV Franken