Bei einer Netzverträglichkeitsprüfung wird in aller Regel überprüft, wie viel Leistung an einem Netzverknüpfungspunkt ins Netz eingespeist werden kann ohne dass die dadurch verursachte Spannungsanhebung einen festgelegten Grenzwert übersteigt. Dieser Grenzwert liegt in Deutschland derzeit bei <= 3%.
Geregelt ist das Ganze in der technischen Anwendungsregel VDE-AR-N- 4105 unter Punkt 5.3.
Dort heißt es wörtlich:
Im ungestörten Betrieb des Netzes darf der Betrag der von allen Eigenerzeugungsanlagen mit Netzanschlusspunkt in einem Niederspannungsnetz verursachten Spannungsänderung an keinem Verknüpfungspunkt in diesem Netz einen Wert von 3% gegenüber der Spannung ohne Erzeugungsanlagen überschreiten. (Stand 2011/08)
Der Netzbetreiber kann aber im "begründeten Einzelfall" von diesem Grenzwert abweichen.
Die Netzprüfung wird durchgeführt, sobald ein Antrag auf Anschluss einer Photovoltaikanlage beim lokalen Netzbetreiber gestellt wird. Bei Kleinanlagen wird bei einigen Netzbetreibern auf die formale Prüfung verzichtet.
Die Prüfung wird in aller Regel vom Netzbetreiber durchgeführt. Der Einspeiser kann jedoch auf Offenlegung aller Netzdaten bestehen und die Prüfung selbst von einem qualifizierten Dienstleister durchführen lassen.
Manche Netzbetreiber führen die Berechnungen kostenlos durch. Einige verlangen einen Pauschalpreis, den der Einspeisewillige zu tragen hat.
Weitere Infos zum Thema findet man in diesem Artikel in unserem Blog.