Hallo, die Anlage muss angemeldet werden sobald eine Einspeisung ins Netz erfolgt, auch wenn dies meist bei Klein und Kleinstanlagen nicht passieren wird.
Der Verbrauch bei erzeugten 500-850 W im Durchschnitt wird im eigenen Haus verbraucht werden.
Alle Solar(PV)anlagen sind in Deutschland meldepflichtig. Das Energiewirtschaftsgesetz, kurz: EnWG § 4 Genehmigung des Netzbetriebs, besagt (Auszug):
(1) Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Das EVU muss bei Inselanlagen nicht informiert werden - eine komplett autark errichtete Anlage die nicht mit dem Netz verbunden ist .
In anderen Ländern Schweiz ,England, Niederlande ist dies nicht so und die Anlage kann ohne Benachrichtigung angeschlossen werden.
am Beispiel MiniJoule:
https://www.minijoule.com/de/wie-geht-das/faqs-bestellung-versand/
In den Niederlanden darfst Du bis zu drei miniJOULE (bis zu 600 W) direkt an einer Steckdose anschließen. Hier findest du ein Schema als Anschlussbeispiel
In der Schweiz darfst Du 2.220 Watt (12 miniJOULEs) an einer Steckdose anschließen. Vorausgesetzt Du benutzt einen, in jedem Baumarkt erhältlichen, Personenschutzschalter (siehe Abbildung). Hier findest du ein Schema als Anschlussbeispiel.
Bis zum 01.01.2012 musste man nach VDE0126-1-1 eine sogenannte „selbsttätige Freischaltstelle“ (ENS) einbauen. Seit dem 01.01.2012 gibt es eine neue VDE-Anschlussrichtlinie für Photovoltaikanlagen in Deutschland - die VDE-AR-N 4105. Sie beinhaltet neue, zusätzliche technische Voraussetzungen und fordert einen sogenannten „NA-Schutz“ (Netz- und Anlagenschutz). Du findest in unserem Shop den miniJOULE Babysitter. Dies ist ein NA-Schutz von Changetec, der die neue Richtlinie erfüllt.