Beide Anlagen sind elektrisch voneinenader getrennt und haben Ihren eignen Netzeinspeisepunkt. Wechselrichter hängen jeweils getrennt in den einzelnen Häusen. Betreibswirtschaftlich handelt es sich ja dann um eine Anlage. Jede der beiden Anlagen ist aber unter 10 KWp..Reichen bei der Vergütungsberechnung die beiden Zweienergierichtungszähler aus ? Der Überschuß von Anlage 1 wird mit dem Satz von unter 10 KWp berechnet und bei Anlage 2 mit dem Satz von über 10 KWp....
Ich Frage nur, weil bei einer Gesamtanlage über 10 KWp ja eigentlich ein Erzeugungsmengenzähler installiert werden müsste...