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Vorraussetzungen für eine steckfertige Eigenverbrauchsanlage

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Eingestellt 7, Aug 2013 in Photovoltaik von Anonym

Was verlangt das EVU bei einer steckerfertigen Eigenverbrauchsanlage von 0,5 bis 1,0 kWp?

Es ist schon eine nachgeführte Photovoltaikanlage mit Einspeisezähler und nicht rückwärtslaufendem Stromzähler vorhanden.

   

2 Antworten

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Beantwortet 22, Sep 2013 von Matthias Grütz (16 Punkte)

Die EVU´s halten sich innerhalb Deutschlands in den meisten Fällen an die Richtlinien des FFN e.V „VDE Richtlinien“. Diese schreiben einen festen Anschluss an einer separaten Zuleitung vor. Sprich eine alleinige abgesicherte Außensteckdose kann mit einem Festen Anschluss genutzt werden. Auf welche Vorgaben die jeweiligen EVU´s noch bestehen (ob zweiter Zähler, oder Zweirichtungszähler…..)  ist leider in Deutschland unterschiedlich. Lediglich der Gesetzgeber die Politik (EEG) sieht einer Steckdoseneinspeisung nichts entgegen. Jedoch auch hier trifft die Politik bzgl. technische Anschlussbedingungen keine Aussage. Bei einer bestehenden Solaranlage sollte der weitere Ausbau/Erweiterung immer auch als Erweiterung für Eigenbedarf bei seinem EVU angemeldet werden! Da sonst die bestehende Vergütung verloren gehen können. Achten Sie auch bei Kleinstanlagen unbedingt auf Konformitätserklärungen bzgl. der verwendeten Komponenten!

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Beantwortet 22, Sep 2013 von Matthias Grütz (16 Punkte)

Die EVU´s halten sich innerhalb Deutschlands in den meisten Fällen an die Richtlinien des FFN e.V VDE Richtlinien“. Diese schreiben einen festen Anschluss an einer separaten Zuleitung vor.

Sprich eine alleinige abgesicherte Außensteckdose kann mit einem festen Anschluss genutzt werden.

Auf welche Vorgaben die jeweiligen EVU´s noch bestehen (ob zweiter Zähler, oder Zweirichtungszähler…..)  ist leider in Deutschland unterschiedlich.

 

Lediglich der Gesetzgeber bzw. die Politik (EEG) sieht einer Steckdoseneinspeisung nichts entgegen.

Jedoch auch hier trifft die Politik bzgl. technische Anschlussbedingungen keine Aussage.

 

Bei einer bestehenden Solaranlage sollte der weitere Ausbau / Erweiterung immer auch als Erweiterung für Eigenbedarf bei seinem EVU angemeldet werden!

Da sonst die bestehende Vergütung verloren gehen können.

 

Achten Sie auch bei Kleinstanlagen unbedingt auf Konformitätserklärungen bzgl. der verwendeten Komponenten!

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