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Ist es rechtlich, dass wir Blindleistung in Rechnung gestellt bekommen?

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Eingestellt 4, Jul 2013 in Photovoltaik von Anonym

Uns wird immer wieder die Blindleistung in Rechnung gestellt. Ist es rechtlich, daß uns für eine 300KWp Anlage einen Grundbetrag von monatlich 9,52 € und Blindarbeit vom Monat Juni 789kvarh? Wir haben dazu nichts unterschrieben.

   

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Beantwortet 21, Dez 2013 von Matthias Diehl (406 Punkte)
Das ist ungewöhnlich und noch dazu unnötig.

Bei größeren Gewerbebetrieben mit vielen elektrischen Maschienen ist es durchaus üblich, dass ein Blindleistungszähler installiert wird um den Blindleistungsbedarf zu berechnen.

Bei einer Photovoltaikanlage hingegen ist dies unüblich, da die PV-Anlage bzw. der PV-Wechselrichter dazu in der Lage ist Blindleistung zu liefern. Nach VDE AR-N 4105 ist der Netzbetreiber ja inzwischen sogar berechtigt eine Vorgabe bezügl. der Blindleistungsbereitstellung durch die Wechselrichter zu machen. Der Installateur kann am Wechselrichter entsprechende Einstellungen machen, so dass die Anlage neben der Wirkleistung auch Blindleistung liefert.

In größeren Solarparks laufen die Wechselrichter inzwischen sogar schon Nachts und arbeiten dann als sogenannte Phasenschieber. Sie werden dabei gezielt zur Lieferung von Blindleistung eingesetzt.
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