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Solarstrom auf Nachbargrundstück produzieren und in beiden Häusern verbrauchen

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Eingestellt 11, Feb 2013 in Photovoltaik von Anonym

Strom auf Nachbargrundstück produzieren?

Hallo, ich (Solateur) habe eine Frage: Ein Kunde hat zwei Grundstücke, direkt nebeneinander. In Haus A wohnt er selber , in Haus B (nebenan, 40m) sein Sohn. Da Haus A keinen Platz für eine PV-Anlage hat, möchte er den Strom auf dem Nachbarhaus (Haus B) produzieren und in beiden Häusern verbrauchen. Ist so etwas möglich und wie verhält sich dies abrechnungstechnisch? Für Antworten bin ich dankbar.

   

1 Antwort

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Beantwortet 12, Feb 2013 von Gabriele Gier (272 Punkte)

Hallo, nach meiner Meinung ist dies, so wie Sie es vorhaben nicht erlaubt. Sie können die Dachfläche des Hauses B nutzen und dort als Betreiber eine PV Anlage errichten. Müssten dies vertraglich mit dem Sohn aber regeln, sprich einen Pachtvertrag machen und zwar in der Höhe des Eigenstrombedarfs des Sohnes (Haus B). Dies kann jedes Jahr angepasst werden. Der Strom kann dann als Überschuss vom Sohn genutzt werden. Der steuerliche Vorteil liegt dann beim Errichter. Das ist der saubere Weg. (Bitte Steuerberater fragen) Im anderen Fall würden sie das Stromnetz des EVU´s nutzen und müssten die EEG Zuschläge und Endgeldzuschläge in der jeweiligen Höhe (muss jährlich angepasst werden) an den Sohn berechnen. Da hört die Wirtschaftlichkeit auf, dafür ist der Solarstrom zu teuer. Dies ist nicht lukrativ. Eine weitere Möglichkeit wäre, die 40 m lange Leitung von Haus A zu Haus B zu verlegen und dort eine Unterverteilung im Haus B neu zu errichten. So das Haus B mit dem Energieversorger nichts mehr zu tun hat und quasi eine Wohnung in Haus A ist. Die Kosten dafür muss allerdings ein Elektriker vor Ort ermitteln und auch die nötigen Formalitäten beim Energieversorger regeln. Dann müsste er nur noch vertraglich das Nutzungsrecht der Dachfläche regeln, sofern der Besitzer von Haus A nicht auch Besitzer von Haus B ist. Es kann wohl sein, dass die Zuleitung von Haus A und der NH Verteiler im Haus A vom Querschnitt und den Strömen nicht ausreichen auch noch Haus B anzuschließen, dann muss dieser natürlich auch noch angepasst werden. So sieht es meiner Meinung nach aus. Sie sollten sich in jedem Fall mit dem zuständigen des Energieversorgers unterhalten und die Angelegenheit vor Ort besprechen. Viel Erfolg.

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