Der Strom der PV-Anlage kann in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht werden.
Wichtig ist, dass der Solarstrom zum Nachbargrundstück nicht über ein öffentliches Netz weitergeleitet wird. Sie müssen hierfür ein privates Kabel nutzen. Die Einspeisung des Solarstroms am Nachbargrundstück darf aus Sicherheitsgründen keinesfalls über die Außensteckdose erfolgen! Lassen Sie den Anschluss durch eine Fachkraft durchführen.
Folgende Messungen sind erforderlich:
- Messung des gesamt erzeugten Solarstroms (Gesamtstrom-Zähler Z1)
(NUR BEI ANLAGEN ÜBER 10 KW NOTWENDIG, siehe )
- Messung des netzeingespeisten Solarstroms am Netzanschlusspunkt des Grundstücks (Einspeisezähler Z2)
- Messung des zum Nachbargrundstück gelieferten Stroms (hierfür müssen der Anlagenbetreiber die EEG-Umlage entrichten (siehe http://www.sfv.de/artikel/solarstrom-direktverbrauch_durch_dritte.htm)
- Messung des vom Nachbargrundstück in das öffentliche Netz gespeisten Stroms.
Die Clearingstelle EEG veröffentlichte in ihrem Empfehlungsverfahren unter http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2011-2-2_Empfehlung.pdf, Anhang 4.6. hierzu ein Zählerkonzept.
Weitere Rückfragen beantworten wir gern.
Wichtig: Wenn wir beim SFV zu Rechtsfragen Stellung nehmen, erfolgt dies immer ohne Gewähr. Wir schildern allenfalls unser Verständnis zu allgemeinen Rechtszusammenhängen. Dabei können und wollen wir keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen. Im Problemfall ist – nicht zuletzt auch wegen der komplizierten Verfahrensregelungen bei Rechtsstreitigkeiten – die Konsultation eines Rechtsanwalts anzuraten.