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Berechnung der PV-Vergütung bei drei installierten Anlagen mit unterschiedlichen Inbetriebnahmedaten

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Eingestellt 7, Jan 2013 in Photovoltaik von Anonym

Berechnung der PV-Vergütung bei 3 installierten Anlagen (2006, 2009 und 2013)

Es existieren bereits 2 PV-Anlagen: 1. aus 2006 2,48kw 2. aus 2009 2,64kw. Auf einem Anbau soll in 2013 eine neue 3. Anlage mit einer Leistung von 2,20kw in Betrieb gehen mit 70% Deckelung und einer Einspeisung nur des Stromanteils, der über dem Eigenverbrauch liegt. Wird für die Vergütung alles als 1 Anlage gesehen und prozentual nach installierter Leistung aufgeteilt? Oder wird die 3. neue Anlage (schlechterer Standort als die vorherigen) separat abgerechnet werden?

   

1 Antwort

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Beantwortet 10, Apr 2013 von Florian Genssler (44 Punkte)

Es gilt bei einer Neuinstallation der aktuell gültige Vergütungssatz des EEG. Wird also zum Beispiel eine Anlage im Jahr 2006 installiert, bekommt sie den Vergütungssatz des Jahres 2006. Wird 3 Jahre später eine weitere Solarstromanlage hinzu gebaut, bekommt der neue Teil der PV-Anlage die Einspeisevergütung, die aktuell gültig ist. Es ist die Vergütung des Jahres 2009. Wird im Februar 2013 ein weiterer Teil angebaut und inbetriebgenommen, bekommt der Anbau die Vergütung von Februar 2013 (bis 10 kWp 16,64 ct./kWh). Die unterschiedlichen Vergütungen gelten jeweils 20 Jahre lang ab dem jeweiligen Installationsdatum. Hier finden Sie eine ähnliche Frage: http://experts.top50-solar.de/antwort/erweiterung-einer-bereits-bestehenden-photovoltaik-anlage-1/ Bei Nachfragen zu diesem Theme wenden Sie sich gerne an http://www.solista-solar.de.

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