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Anlagendokumentation einer Photovoltaik-Anlage

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Eingestellt 7, Jan 2013 in Photovoltaik von Anonym

Welche Dokumentation einer PV-Anlage kann ich vom Installateur fordern?

Ich stelle fest, dass es bei PV-Installateuren sehr häufig keinerlei Festlegungen gibt was die Endokumentation einer PV-Anlage betrifft. Gibt es hier Richtlinien oder einen Checkliste oder muss man sich das selber nach seinen Erfahrungen zusammenstellen und vertraglich einfordern?

   

2 Antworten

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Beantwortet 8, Jan 2013 von Mark Dahm (12 Punkte)

Für den Anlagenbauer/ Installateur von Photovoltaik Anlagen gibt es mit der neuen DIN EN 62446(VDE 0126-23):2010-07 Anforderungen an eine Systemdokumentation. Hier sind relevante Angaben aufgeführt, die in der Dokumentation enthalten sein müssen, welche dem Kunden übergeben wird. Anforderungen für Besichtigung und Erprobung bei Erstprüfung oder bei wiederkehrenden Prüfungen. Anbei führe ich Ihnen die wichtigsten Punkte auf:

  • Allgemeine Daten Kundendaten

  • Systemdaten: Bemessungsleistung Kwp DC , Module und Wechselrichter mit Hersteller, Modell, Anzahl, Seriennummer, Flashdaten, Standort der Anlage , Inbetriebnahmezeitpunkt

  • Systementwickler: Planer der Anlage, Installateur der Anlage, Subunternehmer ( Elektrofachkraft/ Dachdecker) jeweils mit vollständiger Anschrift, EVU

  • Stromlaufplan, Dachbelegungsplan, Stringplan

  • Datenblätter :Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion

  • mechanische Konstruktion : Systemstatik, ggf. Statik

  • Betriebs- und Wartungsangaben

  • Prüfergebnisse und Inbetriebnahmeangaben: Ergebnisse der Erstrpüfung sind bereitzustellen (Nach VDE 0100-60, Erproben und Messen).
Ist die Dokumentation nicht erfolgt, ist die Anlagenausführung fehlerhaft und der Kunde hat ein Recht diese einzufordern. Welche Konsequenzen hat es, wenn die DIN-EN 62446 bei neuen Photovoltaik-Anlagen nicht eingehalten wird? DIN-Normen gelten als anerkannte Regeln der Technik. Dies wird bei Energieanlagen zusätzlich über das EnWG (§49) gefordert. Eine Abweichung führt im Regelfall dazu, dass die Photovoltaik-Anlage einen Fehler hat. Diesen Fehler muss der Solarteur spätestens nach Aufforderung durch den Käufer beseitigen. Andernfalls kann der Anlagenbetreiber Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
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Beantwortet 10, Jan 2013 von Johann Lorenz (22 Punkte)

Die erforderliche Mindestdokumentation einer PV-Anlage ist seit 2009 in DIN (EN) 62446 geregelt. Darin vermerkt sind ebenfalls die Anforderungen an: - Beschriftung der Anlage und Komponenten - Planunterlagen - Funktions- und Inbetriebnahmemessungen (Protokolle) - Infrarot-Inspektion - Wiederkehrende Inspektionen und Wiederholungsprüfungen Die Erfüllung dieser ('Mindest-')Norm sollte/kann eigefordert werden!

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