Bei 2 Eigenverbrauchsanlagen mit unterschiedlichen Tarifen für die Eigenverbrauchsabrechnung ist es für die RWE schwierig, die richtige Abrechnung des Eigenverbrauchs zu bestimmen. Nach alter Gesetzgebung gibt es für Eigenverbrauch eine Sondervergütung, nach neuer Regelung gibt es nichts mehr. Ein Vorschlag an die RWE könnte sein, dass der Eigenverbrauchsanteil entsprechend den Anteilen der PV-Anlage alt/neu abgerechnet wird. Für die neue Anlage ist für die Einspeisung das Gleiche ja eigentlich schon Standard.
Falls der RWE-Mitarbeiter sich weiterhin sperrt, wäre der nächste Weg, die Clearingstelle für EEG-Fragen um Klärung des Falles zu bitten bzw. alternativ beim SFV nachfragen, ob andere Netzbetreiber hier eine andere Regelung anbieten, den Kontakt zum RWE-Mann herzustellen, damit er sich auf den neuesten Stand bringt. So sollte das ganze in den Griff zu bekommen sein.
Martin Denz