Als Betreiber einer PV-Anlage, ob gewerblich oder privat, sollten Sie immer einen steuerlichen Eigenbetrieb daraus machen, nur so können Sie die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis wieder zurückbekommen und auch alle weiteren Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung dieser PV-Anlage steuerlich absetzen.
D. h. aber auch, dass Sie im laufenden Betrieb alle Einkünfte aus dieser Investition, also auch die erzeugten KWH für den Eigenverbrauch, steuerlich betrachten und bewerten lassen müssen.
Also werden die aus dem Eigenverbrauch genutzten KWH als betriebliche Einnahmen gezählt und auch mit der normalen Umsatzsteuer belegt. Entweder messen Sie diesen Strom getrennt über einen Zweirichtungszähler (Eingang und Ausgang von Strom) oder Sie ermitteln den Gesamtstrom der PV-Anlage über den Solarstromzähler und ziehen davon den überschüssigen Strom aus der Solaranlage ab, der ins Netz geht, und erhalten so den Eigenverbrauch.
Nähere steuerliche Einzelheiten, wenn es noch um weitere Detailfragen geht, sollten Sie dann mit Ihrem Steuerberater erörtern.
Zur dieser Problematik hat der Solarförderverein Aachen viele Artikel veröffentlicht und etliche Schaubilder angefertigt:
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