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Frage zu Einspeisezusagen - EEG § 33 Abs. 4?

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Eingestellt 27, Sep 2012 in Photovoltaik von Anonym
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Ihre Hilfe bei folgender Problematik. Ich habe 2 Einspeisezusagen (11/2011) bzw. (05/2012) und habe die 1. PV Anlage noch vor dem 30.06.2012 technisch in Betrieb genommen. Die 2. Anlage konnte aus technischen Gründen nicht fertig gestellt werden und geht im Oktober 2012 ans Netz. Und dadurch habe ich folgendes Problem. Die 2. Anlage unterliegt dem Marktintegrationsgesetz. Nach der derzeitigen Regelung muss ich beide Anlagen über eine Messung ins 20 KVA Netz einspeisen. Nach § 30 Abs. 4 EEG wird dieser Zwang zum 01.01.2014 zum Mangel und es droht mir der Entzug der Einspeisevergütung. Der Anschluss der AC -Seite kostet mir jetzt allein ca. 130 tsd Euro. Muss ich dann für die 2. Anlage nochmals diese Kosten aufbringen oder kann ich weiterhin beide Anlagen über die z. Zt. vorgeschrieben Messung laufen lassen. Da diese Entscheidung einen hohen finanziellen Schaden bedeuten kann, bitte ich höflich um Ihren Rat. In der Hoffnung, keine Fehlbitte geleistet zu haben, verbleibe ich mit tausend sonnigen Grüßen Siegfried Pöhlmann
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