Diese Vermutung kann zutreffen. Um Ihre Beobachtungen zu untermauern,
sollten Sie ggfs. vom Solarinstallateur die Netzspannung der Phase, an
der Ihre Anlage angeschlossen ist, messen lassen.
Es wäre zu klären, ob das Problem beispielsweise aufgrund zu gering
dimensionierter Zuleitungen auftritt oder ob die Spannung in dem Teil
des öffentlichen Netzes zu hoch, in den Ihre Anlage einspeist.
Liegt das Problem an der Netzspannung in Ihrem Netzbereich, so
informieren Sie am besten umgehend Ihren Netzbetreiber.
Nach § 8 (Abnahme, Übertragung und Verteilung) EEG 2012 ist er
verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien
unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. Nach
§ 9 (Erweiterung der Netzkapazität) ist er darüberhinaus verpflichtet
auf Verlangen der Einspeisewilligen seine Netze unverzüglich zu
optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung
und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien sicherzustellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach § 10 Schadensersatz
für den entgangenen Ertrag verlangen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
http://www.sfv.de/artikel/rechtswidrige_abregelung_von_solaranlagen_durch_ueberspannung_im_verteilnetz_.htm
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/ueberspa.htm
Bitte beachten Sie:
Soweit wir Rechtsfragen erläutern, sollen unsere Hinweise den
Betroffenen nur ihre allgemeinen Rechte bewusst machen. Unsere
Ausführungen können jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen
und wollen dies auch nicht. Im konkreten Fall ist – nicht zuletzt auch
wegen der komplizierten Verfahrensregelungen bei Rechtsstreitigkeiten –
die Konsultation eines Rechtsanwalts anzuraten.