Muß durch die EEG Novelle 2012 die technische Einrichtung bedingungslos aufgerüstet werden?
PV-Anlage 130 KWp auf einem Grundstück. Inbetriebnahme vor dem 1.1.12. Zwei Anlagenbetreiber:
Anlagenbetreiber 1:
mit 2 Dächer zu :
a.) 33KWp mit WR Kaco 33xi und 4-Quadranten-Zähler (EZ382A-FW) und
b.) 48KWp mit WR Kostal Pico 55 auch 4-Quadranten-Zähler (EZ382A-FW)
Anlagenbetreiber 2:
58 KWp mit Kostal Pico 55 , Messeinrichtung: Wandlermessung
Die 3 genannten WR sind nicht in der Lage über cos phi Blindleistung zu liefern. Anfrage bei Kaco: Keine sofortige Lösung, Kostal: offen
Meine Fragen:
Muß durch die EEG Novelle 2012 die technische Einrichtung bedingungslos aufgerüstet werden?
Welche technische Einrichtung gibt es zur Leistungsreduzierung neben dem WR selbst?
Reicht ein Funkrundsteuerempfänger (FRE) für die Gesamtanlage?