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Kann ich die Erklärung zu den Anforderungen des § 19 Abs. 1a EEG unterzeichnen?

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Eingestellt 24, Feb 2017 in Photovoltaik von Plogmaker
   

1 Antwort

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Beantwortet 5, Mär 2017 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)

Moinsen,

ohne daß das hier eine illegale Rechtsberatung darstellen soll,

SIE dürfen ALLES unterschreiben.   Wenn Sie uns mitteilen, was sie eigentlich
wissen wollen und um was es geht (Sie sind ja wohl nicht der Gesetzgeber),
könnte Ihnen ggf. jemand eine sachdienliche Anwort schreiben.

mfg  tugu

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