Dachanlagen unterliegen weiterhin einer nach Leistungsschwellen gestuften Vergütung, d.h. die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen, deren Leistung sich über mehr als eine Leistungsstufe erstreckt, sind rechnerisch anteilig zu ermitteln.
Bei Anlagen bis 10 kWp gibt es bei einer angenommenen Inbetriebnahme zum 01.10.2012 eine Vergütung von 18,36 Ct.
Für die restlichen 4,4 kW würden nur noch 17,42 Ct. vergütet werden. Weiterhin haben Betreiber einer Anlage von über 10 kW (nur) für 90% der gesamt erzeugten Energiemenge einen Anspruch auf die garantierte errechnete Einspeisevergütung.
Genauere Angaben zur Rentabilität können aus Unkenntnis der genauen Finanzierungsmodalitäten (Zinsen, Tilgung, usw.) der Anlage leider nicht getroffen werden.