Wir haben 2017 eine kleine PV Anlage als Ehegatten GbR auf unserem Haus errichtet und den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen. Laut Broschüre der bayr. Finanzverwaltung darf man bei Nachrüstung eines Batteriespeichers, der nur der Erhöhung des Eigenverbrauches dient, die Vorsteuer nicht abziehen. ("Bei der Anschaffung eines Stromspeichers handelt es sich um ein eigenes Zuordnungsobjekt, wenn dieser nach Anschaffung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erworben wird.
Ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung oder Herstellung des Speichers ist in diesem Fall nur zulässig, wenn der gespeicherte Strom zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke des Anlagenbetreibers verwendet wird
(§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG).)
Wir erwägen, die bestehende Anlage um 4 Solarmodule zu erweitern. Würde dies steuerlich dazu führen, dass der Batteriespeicher dann doch vorsteuerabzugsberechtigt wäre? Wir wohnen in NRW