Ist eine 9,9 KWp PV-Aufdachanlage auf einem 150 m² EFH aus 1989 ein wesentlicher Bestandteil nach Baurecht in NRW? Durch eine Reihe individueller Maßnahmen, wie Rückbau von Ölheizung, -tank, -kamin, dafür Wärmepumpe, Pufferspeicher und Erreichung des Passivhausstandard und somit zu einem wesentlichen Bestandteil des Gebäudes geworden? Das EFH hat durch die ganzheitliche Maßnahme einen berechneten Endenergiebedarf von 27,6 kWh/(m²a), somit Passivhausqualität erreicht. Die Wärmepumpe wird auch im Sommer energetisch von der PV-Anlage zum kühlen der Fussbodenheizung genutzt.