Der solare Zubau erlitt in diesem Jahr einen massiven Einbruch. Die letzte offizielle Meldung der Bundesnetzagentur zu den Zubauzahlen stammt vom 31.09.2014. Zu diesem Zeitpunkt war ein Solaranlagen-Gesamtzubau von 1,7 GW gemeldet.
Viele ahnen seitdem, das der von der Bundesregierung festgeschriebene "Zubaukorridor" von 2,4 - 2,6 GW in diesem Jahr nicht überschritten wird. Somit fällt der in den letzten Jahren übliche bange Blick auf die kommende Vergütungsdegression eher unspektakulär aus: Die Bundesnetzagentur wird zwar erst zum 31.Dezember die entgültigen Datenmeldungen und damit die Basis der Degression zur Festlegung der Vergütungshöhe für Januar bis März 2015 veröffentlichen. Das Ergebnis wird allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit sein, dass die Vergütungen monatlich weiterhin um 0,5 Prozentpunkte sinken.
Diese Information kann für Investoren, die sich in den letzten Tagen des alten Jahres noch für eine Solarstromanlage entscheiden, wesentlich sein. Da die Einspeisevergütung vom Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme abhängt, muss entschieden werden, ob es sich finanziell lohnt, die Anlage noch im Dezember oder aber erst zu Beginn des neuen Jahres in Betrieb zu setzen.
Möglicherweise ist es finanziell günstiger, die Anlage erst in den ersten Wochen des neuen Jahres in Betrieb setzen zu lassen. Die gesetzlich festgelegte 20jährige Vergütungsdauer wird nach §22 EEG 2014 durch die Restmonate des Inbetriebnahmejahres erweitert. Für Anlagen, die erst im Januar erstmalig Strom liefern, wird demnach die - wenn auch geringe - Regelvergütung 11 Monate länger gewährt. Der zeitliche Bonus kann die geringe Vergütungssenkung im Januar mit großer Wahrscheinlichkeit wieder ausgleichen.
Informationen zur bisherigen Vergütungshöhe finden Sie unter
http://www.sfv.de/lokal/mails/sj/verguetu.htm