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Viele kleine Wechselrichter an einem Hausanschluss - AR-N-4105

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Eingestellt 24, Apr 2018 in Photovoltaik von Andreas Horn (517 Punkte)

Ich suche für ein Mikro-Mieterstromprojekt Wechselrichter der Leistungsklasse 2-3 kW für je 4 Module auf der Ost- und Westseite, wobei an einem Hausanschluss ca. 10 Wechselrichter gemeinsam die Anforderungen der AR-N-4105 hinsichtlich Schieflast und Blindleistung erfüllen müssen. Die Wechselrichter müssen also einen cos phi von 0,9 (unter-/übererregt) einstellen können, sowie über eine kommunikative Phasenkopplung verfügen. Wer kennt hierfür eine Lösung?

Hintergrund: Auf einem Wohngebäude mit 7 Parteien, sowie Hausstrom und Wärmepumpe werden auf dem Ost-West-Dach insgesamt 88 Module a 300 Wp installiert. Die Wechselrichter sollen jeweils einzeln in die Mieter-Stromkreise einspeisen. Die PV-Anlagen werden an die Mieter verpachtet, so dass diese als Betreiber echte Eigenversorgung realisieren können, die von der EEG-Umlage befreit ist.

Gegenüber dem "normalen" Mieterstromkonzept mit Summenzählermodell hat das Mikro-Mieterstrommodell den Nachteil, dass der technische Aufwand durch die höhere Anzahl an Wechselrichtern etwas steigt. Dafür ist das Konzept mit geringem Verwaltungsaufwand durchzuführen und durch den Entfall der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch auch finanziell nach meinen Berechnungen wirtschaftlich attraktiver. Mehr dazu gibt es bei Zeiten beim Verein www.sonnenkraft-freising.de.

   

2 Antworten

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Beantwortet 30, Apr 2018 von Rolf Walsch (107 Punkte)

Hallo Herr Horn,

können Sie mir mal beschreiben wie Sie das technisch meinen?

Ein Mieter hat n Module gepachtet und diese speisen auf seiner Seite des Zählers ein. D.h. Sie arbeiten netzparallel !! und regeln den Fremdbezug zu Null, wenn's geht.

Wie meinen Sie, das Sie von der EEG Umlage wegkommen? Nur dann, wenn jeder Mieter seine eigene Anlage hat und diese laut Clearingstelle unter 7,xxkW liegt ( um nicht auf die 10MWh im Jahr zu kommen, §61 EEG )

Ich glaube pachten geht nicht !!

Über eine nette Diskussion würde ich mich freuen - bin auch schon lange dabei diese Eigenstromproblematik mit Speicher und OHNE Abgaben durch zu spielen.
Jemand Schlaues kam ja auf die Idee den Speicher als Letztverbraucher zu definieren!!

Kommentiert 30, Apr 2018 von Andreas Horn (517 Punkte)
Ein Mieter pachtet eine PV-Anlage mit je 5 Modulen auf der Ost- und Westseite samt zugehörigem Wechselrichter. Der Wechselrichter speist direkt in den Wohnungszähler ein.

Ja, die PV-Anlage läuft netzparallel, und
Nein, der Fremdbezug wird nicht zu Null geregelt: Reststrom wird ganz normal zugekauft und PV-Überschuss an den Netzbetreiber geliefert.

Die Mieter-PV-Anlagen sind jeweils 3,0 kWp (bzw. max. 4,2 kWp) groß, also kleiner als 10 kWp und der Jahresertrag viel kleiner als 10.000 MWh/a.

Warum sollte pachten nicht gehen? Klar geht das ;-)
Kommentiert 4, Mai 2018 von Rolf Walsch (107 Punkte)
Bearbeitet 4, Mai 2018 von Rolf Walsch
Hab's gefunden:
Zitat aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur 2016:
Eine Stromerzeugungsanlage wird häufig von ihrem Eigentümer betrieben.
Die Betreibereigenschaft erfordert jedoch nicht zwingend, Eigentümer der
Stromerzeugungsanlage zu sein.
Auch in Konstellationen, wie Miet- oder Pachtverhältnissen, in denen der Mieter oder Pächter kein Eigentum sondern ein Nutzungsrecht an der Stromerzeugungsanlage hat, kann dieser nach den genannten Kriterien Betreiber sein.
Damit haben Sie Recht Herr Horn - pachten geht.
Prima - danke

Beispiel:
Ich baue eine riesige Anlage, zerhacke sie in kleine Teile ( virtuell ) und verpachte sie und KEINER zahlt EEG.

glaube ich nicht; da fehlt noch was !!! Was ist das? Der Ort?
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Beantwortet 26, Mai 2018 von Hofmann Hermann (12 Punkte)

Zur Intersolar stellt die KOSTAL Solar Electric auch den neuen PIKO MP plus in den Leistungsklassen von 1,5 bis 4,6 kW vor. Das einphasige Gerät ist ideal für kleine Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern geeignet und bereits ab drei Modulen einsetzbar. So kann nun jeder seinen Strom vom eigenen Dach produzieren – und das dank Vorkonfiguration in zahlreichen internationalen Ländern.

Meiner Meinung nach ist der technische Aufwand sehr hoch, zu hoch. Natürlich freut sich der Installationsbetrieb.

Und jeder Zähler ist gegen einen digitalen Zweirichtungszähler auszutauschen. Ich würde ein Mieterstromkonzept mit dem richtigen Stromversorger vorziehen, da die Anlage auch unter 30 kWp bleibt. Wesentlich weniger Verwaltungsaufwand.

Vorteil für den Vermieter durch EEG-Zuschlag und Vorteil für alle Mieter, da maximal 90% des Grundversorgertarifs zu bezahlen ist. Und der ganze Steueraufwand für jeden einzelnen fällt auch weg.

Ich würde daraus drei Anlagen mit je maximal 10 kWp machen und zusätzlich je einen Speicher einsetzen.

1. Mieterstromanlage für die Mieter

2. Anlage für den Allgemeinstrom

3. Anlage für die Wärmepumpe

Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist der bezogene Verbrauchsstrom und die möglichen Einsparungen.

Die günstigste kWh ist immer die eingesparte.

Gerne gebe ich weitere Infos auf Nachfrage.



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