Das kommt im Wesentlichen darauf an, ob Sie mit der PV-Anlage in steuerlicher Hinsicht auf 20 Jahre einen Totalgewinn erwirtschaften oder nicht. Unter dem Titel "PV ohne Finanzamt" haben wir dieses Thema beim Verein Sonnenkraft Freising ausführlich bearbeitet. Dort gibt es auch ein Exceltool, das ein Musterschreiben für das Finanzamt erstellt. Auch der DGS Franken hat viel Arbeit zu diesem Thema geleistet.
Zu unterscheiden ist auf jeden Fall
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Umsatzsteuer: hier ist man als (bisher nicht umsatzsteuerpflichtige) Person in der Regel frei in der Wahl zwischen "Kleinunternehmerregelung" und "Regelbesteuerung" (also Vorsteuererstattung und Umsatzsteuerpflicht)
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Ertragsteuer: hier hängt es davon ab, ob man mit dem Stromverkauf (Überschusseinspeisung) Gewinn macht. Der Eigenverbrauch ist i. w. gewinnneutral!
Wichtig: Einsparungen (hier: aus Eigenverbrauch) werden NIE besteuert!
Auch wenn eine PV-Anlage in steuerlicher Hinsicht eine negative Totalgewinnprognose hat (sog. "Liebhaberei" bzw. keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird), so ist der finanzielle Vorteil der PV-Anlage durch die EINSPARUNGEN von Strom, der nicht aus dem Netz bezogen werden muss derzeit wirklich SEHR attraktiv!