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Was muss ich beachten, wenn ich ein Haus mit einer älteren Photovoltaikanlage kaufe?

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Eingestellt 10, Dez 2016 in Photovoltaik von Anonym

Anlage von 1999, Vertrag zur Einspeisung hat noch eine Restlaufzeit bis 10/2019, Vergütung 0,62/kWh

Kann ich den Vertrag mit dem Energieunternehmen übernehmen und was muss ich steuerlich beachten? Wie lange ist die durchschnittliche Lebenszeit einer PV-Anlage?


Mit freundlichen Grüßen

D. Zurr

   

2 Antworten

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Beantwortet 12, Dez 2016 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo D. Zurr,

Sie betreiben die PV-Anlage zu den bisherigen bedingungen weiter.

Über die Durchschnittliche Lebenszeit einer PV-Anlage zu spekulieren ist wie in der Glaskugel lesen, zumindest ohne zusätzliche Informationen. Normalerweise geht man bei PV-Modulen von einer Lebensdauer von mehr als 25 Jahren bei Glas-/Folien.Modulen und von mehr als 30 Jahren bei Glas-/Glas-Modulen aus. Hochwertige Module erreichen diese Lebensdauer auch. Dafür gibt es inzwischen verschiedene Belege. Ein interessanter Bericht über Module mit einem Alter von 36 Jahren ist hier zu finden:

http://www.nwzonline.de/campus/laufzeit-uebertrifft-erwartungen_a_1,0,496813495.html

Das bestätigt auch ein Bericht des Fraunhofer-Institut:

http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/archiv-2010/kw48/photovoltaik-fraunhofer-ise-bestaetigt-leistungsstabilitaet-von-schott-solar-modulen.html

Wir haben allerdings in den vergangenen 3 Jahren auch mehrfach PV-Anlagen instandgesetzt, bei denen nach ca. 10 Jahren mehr als 50% der Module defekt waren.

Natürlich wird in der gesamten Betriebszeit einer PV-Anlage sicher der eine oder andere Wechselrichter ersetzt werden müssen.

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Beantwortet 15, Dez 2016 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Sehr geehrter Herr Zurr,

darf ich Ihnen die Rückfrage stellen, warum Sie davon ausgehen, dass die Vergütungspflicht Ihrer Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des ersten EEG am 1.4.2000 in Betrieb gegangen ist, bereits zum Oktober 2019 auslaufen würde.

In § 9 (1) EEG 2000 stand eindeutig:

"(1) Die Mindestvergütungen nach §§ 4 bis 8 sind für neu in Betrieb genommene Anlagen jeweils für die Dauer von 20 Jahren ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres zu zahlen (...). Für Anlagen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen worden sind, gilt als Inbetriebnahmejahr das Jahr 2000."

Somit endet für alle Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des EEG zum 1.4.2000 in Betrieb gesetzt wurden, die Vergütungspflicht erst zum 31.12.2020.

Eine weitere Rückfrage: Warum beträgt die Vergütung 62 Ct/kWh Solarstrom? Wurde im Rahmen von kommunalen Förderprogrammen ("kostendeckende Vergütung") Ansonsten hätte die Vergütung "nur" 50,62 Ct/kWh betragen dürfen.


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