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Ist die EEG-Umlage ein geeignetes "Preisschild" für die Energiewende?

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Eingestellt 1, Sep 2016 in Energiewende von Stefan Preiß (100 Punkte)
   

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Beantwortet 1, Sep 2016 von Stefan Preiß (100 Punkte)

Im Energiebereich gibt es wohl keine andere einzelne Zahl, die eine vergleichbare politisierende Wirkung hat wie die EEG-Umlage. Dies erklärt sich schon dadurch, dass nahezu jeder potenzielle Wähler die EEG-Umlage als Privathaushalt zu zahlen hat.

Tatsächlich wird die Höhe des Umlagesatzes in der Politik als eine Art „Preisschild“ der Energiewende verwendet. Die Versuchung hierzu ist schon deshalb groß, als der EEG-Umlagesatz eine eindeutige, klare und messbare Größe ist, in der sich eine überaus komplexe und viel schwerer vermittelbare Materie zugrunde liegt.

So groß der Wunsch nach einem einfachen „Preisschild“ der Energiewende auch sein mag: die EEG-Umlage ist kein guter Kandidat dafür. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum ein sorgsamer Umgang mit der Größe angebracht ist:


  • Die Fördersumme für Erneuerbare-Energien-Anlagen könnte in bestimmter Weise als Indiz für die „Kosten“ der Energiewende herhalten, aber auch sie sind nur ein Einflussfaktor, der die Höhe der Umlage bestimmt. Sinken die Strompreise, dann steigt die EEG-Umlage, ohne dass sich hierfür etwas an der Höhe der Gesamtförderung ändern müsste. Gleiches gilt für Änderungen an den Ausnahmetatbeständen. Würden etwa die Industrieprivilegien bei den EEG-Umlagezahlungen aufgehoben, so würde das die EEG-Umlage deutlich verringern – ohne dass sich am Status der Energiewende dadurch etwas änderte.
  • Ein Anstieg der EEG-Umlage bedeutet nicht, dass die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien steigen. Die Entwicklung ist vielmehr gegenläufig. Neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien weisen immer niedrigere Stromgestehungskosten auf und auch die Förderbedingungen werden darauf angepasst. Eine kleine PV-Aufdachanlage mit einer Leistung von 8 kWp wurde im Jahr 2009 noch mit einem Vergütungssatz von 43,01 ct/kWh – garantiert über 20 Jahre – finanziell gefördert. Wer im September 2016 eine neue PV-Anlage der gleichen Größe ans Netz bringt, erhält einen Vergütungssatz von 12,31 ct/kWh. Die günstigsten Freiflächenanlagen in Deutschland rechnen sich schon bei einem Förderbetrag unter sieben ct/kWh. In sonnenstarken Regionen werden bereits Angebotspreise unterhalb von drei ct/kWh aufgerufen. Tatsächlich sind es in erster Linie die Förderkosten für die teureren Bestandsanlagen, die für die absolute Höhe der EEG-Umlage mitverantwortlich sind. Ab dem Jahr 2020 werden viele dieser teureren Anlagen aus der Vergütung fallen. Anschlussregelungen sind bisher lediglich im Bereich der Bioenergie geplant (vgl. dazu auch die Zehn Fragen und Antworten zum EEG 2017).
  • Eine steigende EEG-Umlage bedeutet auch nicht zwangsläufig höhere Strompreise für Haushalte. Agora Energiewende weist anlässlich der Prognose für 2017 darauf hin, dass die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage im kommenden Jahr trotz steigender Umlage weitgehend unverändert bleibt. Damit bleiben auch die für die Stromvertriebe maßgeblichen Einstandskosten im Wesentlichen unverändert und es gibt keinen Grund, warum die Versorger die Strompreise erhöhen sollten, auch wenn es bei der Tarifkalkulation zeitliche Verschiebungen gibt und die Preise an den Spotmärkten nicht unmittelbar in die Preisgestaltung einfließen. Die Energiewende „kostet“ die Verbraucher an dieser Stelle nicht mehr, obwohl die Umlage steigt.
  • Eine sinkende EEG-Umlage bedeutet umgekehrt auch nicht zwangsläufig, dass die Kosten der Energiewende sinken. Die große Herausforderung der Energiewende besteht darin, Versorgungssicherheit bei einem weiter wachsenden Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien sicherzustellen. Hierzu erfordert es jenseits des über das EEG geförderten Ausbaus von Stromerzeugern auch geeigneter Infrastrukturen, um die Netze im Gleichgewicht zu halten. Konkret geht es dabei um Investitionen in Übertragungs-, aber vor allem auch Verteilnetze. Aber es geht auch um Fragen wie etwa einer Förderung von zuschaltbaren Lasten („Sektorkopplung“), um in bestimmten Netzregionen auf Ungleichgewichte reagieren zu können. Entsprechende Kostenfaktoren der Energiewende sind nicht in der EEG-Umlage enthalten
  • Last not least: In der politischen Debatte wird häufig ein falscher Kostenbegriff verwendet. Erforderlich wäre ein Vergleich von Alternativen. Entscheidet sich die Gesellschaft für die Energiewende, dann wird der Pfad der fossilen Energien verlassen. Umgekehrt würden bei einem Verzicht auf eine Energiewende Kosten entstehen: Auch hier müssten neue (fossile) Kraftwerke errichtet werden, auch hier wären Netzersatzinvestitionen zu tätigen. Zu den Kosten der fossilen Alternative kämen aber auch solche Kosten, die einer fossilen Energiegewinnung über Kohle, Gas oder Atomstrom zuzurechnen sind. In erster Linie zu nennen hier gesundheitliche Risiken durch Emissionen, aber auch umfassendere Klimarisiken. Die EEG-Umlage ist in keiner Weise geeignet, irgendwelche Aufschlüsse über die Bewertung möglicher Handlungsoptionen zu geben.

Ein Dossier zum Thema EEG-Umlage haben wir hier zusammengestellt: http://www.euwid-energie.de/news/dossier/einzelansicht/Artikel/fuenf-fragen-und-antworten-zur-eeg-umlage-2017.html

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