Nein, es ist nicht der Verdienst von Siegmar Gabriel, dass die EEG-Umlage 2015 etwas geringer sein wird als 2014. Dies liegt schlicht daran, dass die wesentlichen Einflussgrößen, nach denen die EEG-Umlage berechnet wird, sich so entwickelt haben, dass es auch ohne die am 1. August 2014 in Kraft getretene EEG-Reform zu einer gegenüber 2014 unwesentlich veränderten EEG-Umlage 2015 gekommen wäre.
Die EEG-Umlage hängt im Wesentlichen von drei Dingen ab: (1) der Summe der Vergütungen für EEG-Strom, die an Betreiber von EE-Anlagen gezahlt werden, die die garantierte Vergütung nach EEG in Anspruch nehmen, (2) der Summe der Erlöse, die die Übertragungsnetzbetreiber an der Strombörse für diesen EEG-Strom erzielen, und (3) der Gesamtstrommenge (elektrische Energie), auf welche die Differenz (1) - (2) umgelegt wird. Eine Näherungsformel, die diese Einflussgrößen berücksichtig, ist:
EEG-Umlage [ct/kWh] = ((1) - (2)) / (3)
Fiktives Beispiel:
- Es werden 150 TWh elektrische Energie nach EEG mit durchschnittlich 13,1 ct/kWh vergütet.
- (1) = 150 TWh * 0,131 €/kWh = 19,65 Mrd €
- An der Strombörse werden durchschnittlich 3 ct/kWh für den EEG-Strom erlöst.
- (2) = 150 TWh * 0,03 €/kWh = 4,5 Mrd €
- (1) - (2) = 19,65 Mrd € - 4,5 Mrd € = 15,15 Mrd € (umzulegende Förderkosten)
- (3) = 380 TWh (etwa ein Viertel des Stromverbrauchs wird nicht mit den Kosten der EEG-Förderung belastet; das sind die sogenannten Industrieprivilegien)
- EEG-Umlage = 4,5 Mrd € / 380 TWh = 4 ct/kWh
In die exakte Berechnung der EEG-Umlage gehen vor allem noch die Zahlungen für die Marktprämie, Nebenkosten und Ausgleichsbeträge zwischen einzelnen Kalenderjahren ein. Nichtsdestotrotz kann an Hand der Näherungsformel erläutert werden, welche Größen die EEG-Umlage bestimmen:
(1) Steigt durch neue EE-Anlagen, die das EEG in Anspruch nehmen, wobei die durchschnittliche Vergütung je kWh EE-Strom auf Grund der rapiden Vergütungsdegression sinkt.
(2) Sinkt mit steigendem EE-Stromanteil, da der zunehmende Anteil sehr günstig an der Börse angebotenen EE-Stroms den Marktpreis drückt.
(3) Bleibt auch nach der EEG-Reform 2014 konstant, da die Industrieprivilegien in der Summe kaum geändert worden sind. Hier hätte Herr Gabriel sich verdient machen können.
Vor allem (2) ist eine Einflussgröße, die dazu führt, dass die EEG-Umlage nicht die Kosten von EE-Strom abbildet. Dass (2) dank der EE-Stromeinspeisung sinkt, senkt aber die Beschaffungskosten der Energieversorger. Die Stromkosten für Endverbraucher könnten nun moderater steiger als die EEG-Umlage oder sogar sinken, wenn die Energieversorger ihre gesunkenen Beschaffungskosten an die Endverbraucher weitergäben. Dies tun sie bislang aber nur für Großverbraucher, nicht für private Haushalte.