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Entwürfe für neues Einspeisegesetz in Italien 2012

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Eingestellt 12, Apr 2012 in Photovoltaik von Anonym

Wie ist die Entwicklung der staatlichen Förderungen für Photovoltaik in Italien?

   

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Beantwortet 12, Apr 2012 von Andreas Lutz (99 Punkte)

Große Unruhe herrscht in Italien seit Ende März nachdem im Internet die ersten (unterschiedlichen) Entwürfe für ein neues Einspeisegesetz aufgetaucht waren.
Die drei zuständigen Minister haben nun am 11.4. die Grundzüge des neuen Conto Energia 5 verabschiedet und auf der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung veröffentlicht. Das Dekret selbst soll noch im April endgültig verabschiedet werden.
Die Grundzüge sehen wie folgt aus:

  • Inkrafttreten des Conto Energia 5: Ab 1. Juli 2012 bzw. spätestens ab Erreichen der   Fördersumme von 6 Mrd € (erwartet zwischen Juli und Oktober 2012).
  • Einführung eines Registers um den jährlichen Zubau auf 2-3000 MW zu deckeln.
  • Anlagen über 12 kW sind registerpflichtig. Sie haben also nur Anspruch auf Einspeisevergütung, wenn sie innerhalb des Deckels liegen.
  • Anlagen von 1-12 kW sind nicht registerpflichtig. Ihr Zubau wird aber bei der zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität für das folgende Jahr berücksichtigt, d.h. abgezogen.
  • Kriterien für die Vergabe der Registerplätze:
  1. Dachanlagen gestaffelt nach Energieeffizienz
  2. Anlagen auf kontaminierten Flächen und Deponien
  3. Kleine Anlagen von landwirtschaftlichen Betrieben
  4. Anlagen von Kommunen mit weniger als 5000 Einwohnern
  5. Anlagen auf Gewächshäusern, Pergolen, etc.
  6. Genehmigungsdatum
  7. Größe der Anlage
  8. Einschreibungsdatum ins Register
  9. Ausnahmsweise für das erste Register in 2012: oberstes Kriterium ist das Datum der Inbetriebnahme.
  • Spürbare Senkung der Einspeisevergütung gegenüber dem Conto Energia 4, z.B.
    - 3 kW Dach 23,7 cents/kWh
    - 200 kW Dach 19,9 cents/kWh
    - 1 MW Freifläche 16,1 cents/kWh (jeweils Gesamtvergütung, da der   Stromverkauf nicht mehr extra vergütet wird)

Natürlich muss nun erst einmal abgewartet werden, ob das neue Conto Energia auch tatsächlich so verabschiedet wird.
Derzeitiges Fazit:
  • Zukünftig klare Bevorzugung von kleineren Dachanlagen.
  • Freiflächenanlagen zukünftig nur noch auf „vorbelasteten Flächen“ möglich.
  • Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen müssen schnell realisiert werden, um noch ins Conto Energia 4 zu rutschen oder beim „ersten“ Register des Conto Energia 5 eine Chance zu haben (Anmerkung: auch gemäß dem kürzlich verabschiedeten Gesetz müssen diese bis spätestens 21. September 2012 in Betrieb gehen, um überhaupt einen Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben).
  • Durch die zu erwartenden weiter sinkenden Preise rückt die Grid-Parity für große Projekte immer näher, was auch vom italienischen Gesetzgeber gewollt ist.
Weiterhin gilt: Angesichts dieser Rechtsunsicherheit ist höchste Vorsicht geboten beim Kauf von Projektrechten oder Investitionen in noch zu bauende Anlagen oder im Bau befindliche Anlagen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Listen sowie weitere Informationen zum Conto Energia IV, den Fördertarifen und der Registrierung von Anlagen finden Sie unter http://www.newenergyprojects.de./ Nachtrag vom 12.06.2012

Die Regulierungsbehörde für Strom und Gas (AEEG) schreibt Änderungen an den technischen Bestimmungen für den Netzanschluss vor. Dies gilt auch für bestehende PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kW. Wird die Nachrüstung nicht bis zum 31.3.2013 durchgeführt, dann sind die Netzbetreiber gezwungen, die Anlage vom Netz zu nehmen. Wer schnell handelt, bekommt bis zu 5.000 € Prämie. Allerdings gibt es bereits erhebliche Wartezeiten.

Weitere Informationen finden Sie im angehängten Newsletter. Gerne unterstützen wir in diesen Punkten auch gemeinsam mit italienischen Partnern.

Conto Energia 5 – die unendliche Geschichte

Auch wenn es in der deutschen Presse manchmal anders klingt, Fact ist: Es gibt immer noch keine definitive Klarheit in Italien über das neue Conto Energia 5. Am 6.6. fand zwar die lang ersehnte Sitzung zwischen den Ministerien und den Regionen statt. Über den Ausgang kursieren aber unterschiedliche Versionen. Sicherheit gibt es erst nach Veröffentlichung des neuen Conto Energia.

Zu bestätigen scheint sich, dass die jährliche Gesamtfördergrenze von 6,5 Mrd auf 6,75 Mrd € angehoben wird und dass es einen Bonus für Asbestsanierung und für Komponenten aus europäischer Produktion geben wird. Die Registerpflicht für kleine Anlagen wird kommen, allerdings soll es Ausnahmen geben. Das Conto Energia 5 wird nicht am 1.7. in Kraft treten, sondern später im 3. oder gar erst im 4. Quartal 2012.

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Beantwortet 16, Jul 2012 von Andreas Lutz (99 Punkte)
Update 20.12.2012 Gestern hat GSE mitgeteilt, dass die Fördersumme die Marke von 6,5 Mrd € überschritten hat. 463.746 Anlagen (16,1 GW) sind bereits in Betrieb, weitere 2.670 Anlagen (650 MW) stehen noch im 1. Register des Conto Energia 5.
Zur Erinnerung: 30 Tage nach Erreichen der Grenze von 6,7 Mrd € ist Schluss mit der Förderung in Italien.
Bleiben also noch 200 Mio €.
Aber was bedeuten diese Zahlen wirklich? Wichtig bei der Betrachtung sind auch die Zubauraten der vergangenen Wochen. Und die sind gering im Vergleich zu früher.
Blicken wir zurück: Am 19.10. waren es 6,462 Mrd €, d.h. ca. 40 Mio € weniger. Der geringe Zubau von rund 100 MW erfolgte außerhalb des Registers, also v.a. Kleinanlagen und einige Anlagen im Conto Energia 4.
Aus diesen Zahlen ist zu schließen, dass es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein 2. Register geben wird, das vom 19.3 März bis 18. Mai 2013 geöffnet ist. Zur Verfügung stehen dann 120 Mio €. Ob es dann noch ein drittes Register (geplant für Herbst 2013 mit 80 Mio €) geben wird? Man wird sehen. Update 29.11.2012 Ein turbulentes PV-Jahr in Italien neigt sich seinem Ende zu. Seit Ende August ist das Conto Energia 5 in Kraft. Zur grossen Überraschung aller wurde die verfügbare Fördersumme von 140 Mio € nur zu 2/3 ausgeschöpft. Aktuell steht der GSE-Zähler bei 6,485 Mrd €. Bei 6,7 Mrd ist definitiv Schluss mit dem Conto Energia. Wann diese Grenze erreicht sein wird ist schwer zu sagen. Der Markt scheint sehr abgekühlt. Im Frühjahr 2013 wird es ziemlich sicher ein neues Register geben. Vermutlich auch nochmal im Herbst 2013.
  Update 01.10.2012 Große Überraschung in Italien – 140 Mio des ersten Registers bei weitem nicht ausgeschöpft
10 Tage früher als erwartet hat GSE am vergangenen Freitag die Liste der Anlagen veröffentlicht, die eine Vergütung nach Conto Energia 5 bekommen können (Liste A). Die große Überraschung: 140 Mio € standen für das 1. Register zur Verfügung – ausgeschöpft wurden aber nur 90 Mio €.
Insgesamt 3.620 Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 966 MW haben den Weg ins 1. Register gefunden. Der größte Teil davon sind Anlagen, die noch gebaut werden müssen. Diese haben jetzt Zeit bis zum 28. September 2013.
635 Anlagen mit einer Kapazität von geschätzten 400 MW sind vor Schließung des Registers in Betrieb gegangen und profitieren jetzt von der Einspeisevergütung des Conto Energia 5.
Eine weitere Liste (Liste B) enthält diejenigen 111 Anlagen, die keine Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Conto Energia 5 haben, weil sie nicht alle Anforderungen erfüllen.
Für Investoren, die Projektrechte und fertige Anlagen kaufen möchten, besteht nur also wieder mehr Sicherheit, welche Anlagen eine Vergütung erhalten und welche nicht.
Vorne liegen die Regionen, die auch in der Vergangenheit stets hohe Zubauzahlen zu verzeichnen hatten: Lombardei, Apulien, Emilia Romagna und Veneto. 16.07.2012 Italien: Conto Energia 5 endlich unterzeichnet. Registerpflicht auch für kleinere Anlagen.
Am 6.7. haben die zuständigen Minister das neue Einspeisegesetz unterzeichnet. Die nachfolgenden Informationen basieren auf dem letzten verfügbaren Entwurf. Die italienischen Medien gehen davon aus, dass diese Version auch unterzeichnet wurde. Endgültige Sicherheit besteht aber erst nach Veröffentlichung.
Die wichtigsten Punkte des neuen Conto Energia 5
1. Die Regierung stellt nur noch weitere 700 Mio € für die Photovoltaik zur Verfügung. Die Gesamtförderung wird somit auf 6,7 Mrd € angehoben. Das Conto Energia 5 läuft bis 30 Tage nach Erreichen dieser Grenze.
2. Das bisherige Conto Energia 4 gilt noch bis 45 Tage nach Erreichen der Fördergrenze von 6 Mrd €. Es ist davon auszugehen, dass diese Grenze um den 20. Juli herum erreicht wird. Somit wird das neue Conto Energia 5 ungefähr ab den 5. bis 10. September gelten. Für Anlagen auf öffentlichen Gebäude und Grundstücken gilt das Conto Energia 4 noch bis 31.12.2012.
3. Keiner Registerpflicht unterliegen:
a. Anlagen bis 50 kW, sofern ein Asbestdach komplett saniert wird
b. Anlagen bis 12 kW
c. Anlagen von 12 bis 20 kW, sofern freiwillig auf 20% der Einspeisevergütung verzichtet wird
d. Integrierte Anlagen mit innovativen Merkmalen, Anlagen mit Konzentratortechnologie sowie Anlagen, die von der öffentlichen Hand realisiert werden, bis zum Erreichen einer maximalen Fördergrenze von je 50 Mio €
4. Alle anderen Anlagen unterliegen der Registerpflicht. Hierfür stehen folgende Fördersummen pro Halbjahr zur Verfügung:
Erstes Register: 140 Mio €
Zweites Register: 120 Mio €
Alle weiteren Register: je 80 Mio € bis zum Erreichen der maximalen Gesamtfördersumme
Für das 2. Register gilt aber: von den 120 Mio € werden diejenigen Anlagen abgezogen, die im Halbjahr davor ohne Register in den Genuss der Einspeisevergütung gekommen sind. Entsprechendes gilt für die weiteren Register.
5. Das erste Register muss vom GSE spätestens 50 Tage nach Veröffentlichung des Conto Energia 5 geöffnet werden. Die Einschreibung ist dann 30 Tage lang möglich. Die Beantragung wird erheblich vereinfacht.
6. Prioritätskriterien für die Vergabe der Kapazitäten des Registers:
a. Dachanlagen mit kompletter Asbestsanierung gestaffelt nach Energieeffizienzklasse (mind. D)
b. Dachanlagen ohne Asbestsanierung gestaffelt nach Energieeffizienzklasse (mind. D)
c. sonstige Dachanlagen mit kompletter Asbestsanierung
d. Anlagen mit europäischen Komponenten
e. Anlagen auf kontaminierten Flächen, Mülldeponien, Steinbrüchen etc.
f. Anlagen bis 200 kW, wenn der Strom direkt vor Ort (Einspeisung ins Netz) verbraucht wird
g. Anlagen auf Gebäuden, Gewächshäusern, Pergolen etc.
h. Sonstige Anlagen
7. Wichtige Ausnahme: für das erste Register in 2012 ist das Datum der Inbetriebnahme das oberste Kriterium.
8. Das Ergebnis muss vom GSE innerhalb von 20 Tagen nach Schließung des Registers veröffentlicht werden. Die Anlage muss dann innerhalb von 1 Jahr in Betrieb genommen werden, sonst geht der Anspruch verloren.
9. Für die Asbestsanierung und die Verwendung europäischer Komponenten werden weiterhin Prämien bis zu 3 cents/kWh bezahlt. Die Höhe ist abhängig von der Größe der Anlage bzw. dem Jahr der Inbetriebnahme.
10. Alle Einspeisetarife und Prämien finden Sie unter www.newenergyprojects.de
11. Die Einspeisevergütung ist konstant und wird für 20 Jahre bezahlt. Es gilt der Tarif zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Für registerpflichtige Anlagen, die vor Schließung des Registers in Betrieb gehen, gilt der zum Zeitpunkt der Schließung gültige Tarif.
12. Der Antrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Inbetriebnahme zu stellen. GSE hat dann 90 Tage Zeit, den Antrag zu bearbeiten und die Einspeisevergütung zu bestätigen.
13. Gebühren für die Registrierung bzw. Antragstellung: 3 €/kW bis 20 kW, darüber hinaus 2 €/kW. Anlagen, die keinen Platz im Register bekommen, müssen bei der Neuregistrierung im nächsten Halbjahr nicht nochmals bezahlen.
14. Laufende Gebühren an GSE: 0,05 cents/kWh jährlich, d.h. 500 € bei 1 Mio kWh.
15. Der Gesetzgeber ermächtigt die AEEG weitere technische Anforderungen zu definieren, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Dies bezieht sich explizit auch auf Anlagen, die bereits vor dem 30.6.2012 in Betrieb gegangen sind. Weitere Nachrüstungen (siehe auch Newsletter 15 zur Nachrüstung gemäß Delibera 84/2012) für bestehende Anlagen sind somit nicht ausgeschlossen.
Derzeitiges Fazit:
- Zukünftig klare Bevorzugung von (kleinen) Dachanlagen und Asbestsanierung.
- Freiflächenanlagen zukünftig nur noch auf „vorbelasteten Flächen“ möglich.
- Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen müssen schnell realisiert werden. Gemäß Artikel 65 des Gesetzes vom 24.3.2012 müssen diese bis spätestens 21. September 2012 in Betrieb gehen, um überha
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