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PV-Dachanlage droht abzustürzen. Muss Elektronikversicherung zahlen?

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Eingestellt 28, Jul 2016 in Photovoltaik von Anonym

Meine aufgeständerte PV-Anlage liegt auf einem Dach mit einer Neigung von ca. 3°. Die Unterkonstruktion ist entsprechend den Herstellerangaben nicht mit dem Dach verschraubt. Die Sicherung gegen Verrutschen erfolgt durch Aufbringen von Gewichten. In diesem Frühjahr wurde festgestellt, das die Module mit der Unterkonstruktion sich nicht mehr in der ursprünglichen Lage befunden, sondern sich Richtung Dachtraufe bewegt haben. Als Ursache werden die Materialeigenschaften bei Frost und Wärme angenommen. Folgen sind, dass die Module samt Unterkonstruktion zum Teil bereits über die Dachtraufe hinausragen und abzustürzen drohen, dass die Stromkabel unter enormer Spannung stehen und abzureißen drohen.

M.E. liegt hier ein versicherter Schaden vor. Die Elektronikversicherung lehnt aber eine Schadensregulierung mit der Begründung ab, dass weder Module noch Wechselrichter beschädigt wären, obwohl die Versicherungsbedingungen auch Schäden an der Unterkonstruktion und Schäden durch Montage-, Konstruktions- und Materialfehler einschließen. 

Eine Gewährleistungspflicht besteht leider nicht mehr.

Bitte teilen Sie mir Ihre Einschätzung mit.

   

2 Antworten

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Beantwortet 1, Sep 2016 von Michael F. Stefer (48 Punkte)

Hallo Anonym,

die Antwort der Versicherung ist leider korrekt. In den Elektronikversicherung wird nur ein Sachschaden an der versicherten Anlage reguliert. Dieser ist jedoch hier nicht eingetreten. In der Fachsprache wird dies als - Sachsubstanzschaden - bezeichnet.

Sachschäden an der Unterkonstruktion sind es ja auch nicht, da die Anlage ins rutschen kommt.

Ein letzter wichtiger Punkt ist, dass Sie und der Versicherer nunmehr Kenntnis von diesem Umstand erlangt haben und nun das Risiko vollkommen bei Ihnen liegt. Sie müssen und sollten dieses abstellen, da bei einem Abstürzen der Anlage (dies wäre wieder der versicherte Sachschaden) sie den Schaden bereits ab jetzt in Kauf nehmen. Dies ist wiederum ein Grund die Leistung seitens des Versicherers zu verweigern.

MFG

Michael F. Stefer

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Beantwortet 30, Jul 2016 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Anonym,

ich vermute, dass es sich hier um eine schwierige Sitaution handelt. Nachdem die PV-Anlage noch läuft und bisher keine Schäden entstanden sind könnte die Versicherung tatsächlich den Standpunkt einnehmen, dass noch kein versicherter Schaden entstanden ist.

Ich würde aber auf jeden Fall nochmals mit der Versicherung sprechen. Mich würde interessieren, ob die Versicherung Ihnen zusagt den entshenden Schaden zu übernehmen wenn tatsächlich Module abstürzen. Dann wäre ja auf jeden Fall angeraten die Versicherung davon zu überzeugen, dass die Verhinderung eines Schadens für die Versicherung deutlich preiswerter zu realisieren ist wie dann später die Beseitigung eines feststellbaren Schadens.

Gruß, Heinz

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