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Müssen bei dem Verkauf von PV Strom an den Mieter Steuern oder EEG Umlagen gezahlt werden?

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Eingestellt 20, Jun 2016 in Photovoltaik von Andreas

Hallo Experten, 

ich weiß, dass die Frage so oder so ähnlich bereits gestellt wurde. Ich habe aber leider noch keine für mich relevante Antwort finden können. 

Und zwar ist die Situation Folgende: Mein Vater ist der Vermieter von dem Mietshaus, auf das ich gerne eine PV Anlage drauf bauen möchte. Die Anlage wird von mir Finanziert und die Platten werde auch ich auf das Dach montieren. 

Meine Frage ist es nun, ob ich bei dem Verkauf des Stroms an die Mieter Umsatzsteuer, EEG Umlagen oder ähnliches zahlen muss und falls ja ob es möglich ist diese zu umgehen oder zu minimieren ? 

Vielen Dank im Voraus 

   

1 Antwort

+1 Punkt
Beantwortet 1, Jul 2016 von Andreas Horn (517 Punkte)
 
Beste Antwort

In der Tat: die Frage wurde schon detailliert besprochen. Daher hier nur die groben Grundzüge:

  • ob Umsatzsteuer anfällt hängt davon ab, ob der Stromverkäufer (also vermutlich Sie oder ggf. Ihr Vater) der Umsatzsteuer unterliegt (sog. "Regelbesteuerung") oder "Kleinunternehmer" gewählt hat. Mehr Info zur Umsatzbesteuerung z. B. bei Sonnenkraft Freising unter "Photovoltaik ohne Finanzamt"
  • EEG-Umlage fällt bei den Mietern definitiv an und kann (zumindest nicht rechtssicher) umgangen werden. Das einzige, was mir hier als plausible "Minimierung" einfallen würde ist, wenn Sie die PV-Anlage (entweder anteilig oder gesamt) an Ihren Vater vermieten würden. Dann würde Ihr Vater PV-Betreiber und müsste ggf. nur 40% der EEG-Umlage bezahlen (wenn die Anlage >10 kWp ist, bzw. 0%, wenn die Anlage <10 kWp ist). Die anderen Mieter müssen nach derzeitiger Rechtslage immer 100% EEG-Umlage zahlen. Bzw.: SIE müssen die EEG-Umlage abführen, egal ob Sie diese den Mietern in Rechnung stellen oder nicht. :-)
  • Die Mieter müssen grundsätzlich die freie Wahl ihres Stromanbieters haben, d. h. Sie können die Mieter nicht ZWINGEN, den Strom aus der PV-Anlage zu beziehen, aber Sie können die Mieter mit einem günstigeren Strompreis "locken". Lediglich bei nur 1 Einliegerwohnung kann der Mieter mit einem Unterzähler einfach "mitversorgt" werden.
  • Je nach Messkonzept werden Sie für alle oder zumindest den Teil der Mieter, die PV-Strom beziehen, zum "Energieversorger" im Kundennetz und müssen hier zumindest einigermaßen wissen, was Sie tun. ;-) Häufig wählt man daher für "Mieterstromprojekte" entsprechende Dienstleister, z. B. polarstern-energie.de oder localpool.de, die mit solchen Projekten viel Erfahrung haben und dem Betreiber entsprechend helfen können.
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