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Strom von der Photovoltaikanlage an die Mieter verkaufen?

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Eingestellt 1, Feb 2015 in Photovoltaik von Gisela Chr. Jobst (27 Punkte)
Eine Photovoltaikanlage ist so installiert, dass der Strom gleich selbst verbraucht wird,

Alle Mieter haben einen extra Zähler. Wie wird der Strom am Jahresende korrekt abgerechnet?
   

2 Antworten

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Beantwortet 2, Feb 2015 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)
Sehr geehrte Frau Jobst, damit Ihre Frage beantwortet werden kann, müssten Sie etwas genauer angeben, wie die PV-Anlage und die Zähler angeordnet sind, beziehungsweise, was "gleich selbst verbraucht" bei mehreren Verbrauchern bedeutet. Dazu geben Sie am besten an, über welche Zähler der PV-Strom zu den einzelnen Mietern fließt. Mit sonnigen Grüßen, M. Stöhr
Kommentiert 2, Feb 2015 von Gisela Chr. Jobst (27 Punkte)
Sehr geehrter Herr Stöhr, die Anlage hat 6,9 kW und besteht seit November 2011.
Es gibt einen Gesamterzeugungszähler und einen Netzeinspeisezähler das heißt ein  Zähler läuft in zwei Richtungen.
Zusätzlich gibt es einen Zähler für den Strom den ich ankaufen muss, wenn der Solarstrom nicht reicht. Die Anlage ist  so geschaltet, dass der Solarstrom gleich zum Selbstverbrauch im Haus genutzt wird. Die Anlage erzeugt im Jahr rund 6500 kWh

Pro Mietwohnung gibt es für jeden Mieter und für den Allgemeinstrom/Betriebsstrom ebenfalls eigene Zähler.


Danke und schöne Grüße von Frau Jobst
Kommentiert 3, Feb 2015 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)
Sehr geehrte Frau Jobst,
so wie ich Ihre Erläuterung verstehe, haben Sie gegenwärtig alle erforderlichen Zähler, um die gesamte PV-Erzeugung und für sich selbst sowohl den Bezug von Strom aus dem Netz als auch den Eigenverbrauch an PV-Strom zu erfassen. Nach Ihrer Beschreibung zu schließen sind diese so angeordnet wie es in der Ergänzung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) 2007 von Oktober 2009 gefordert ist.
Es fehlt jedoch für jeden Mieter, dem Sie PV-Strom verkaufen wollen, ein Zähler, der den an den Mieter gelieferten PV-Strom erfasst. Solch ein Zähler müsste auf jeden Fall an einer geeigneten Stelle zwischen der PV-Anlage und einem Punkt der Leitung zwischen der Wohnung des jeweiligen Mieters und dessen Zähler für Netzbezug installiert werden. Am Jahresende rechnen Sie die elektrische Energie ab, die dieser Zähler anzeigt, abzüglich des Anfangswerts.
Damit sich an der Ermittlung Ihres Eigenverbrauchs nichts ändert, greifen Sie den Strom für den Mieter am besten an einem Punkt zwischen der PV-Anlage und dem Gesamterzeugungszähler der PV-Anlage ab. Letzter zeigt dann weiterhin den Wert an, den Sie für die Ermittlung Ihres Eigenverbrauchs und Netzbezugs benötigen, aber eben nicht mehr die Gesamterzeugung der PV-Anlage. Diese berechnet sich jedoch einfach durch Addition der Werte des bisherigen Gesamterzeugungszählers und des neuen Mieterzählers, beziehungsweise der neuen Mieterzähler, wenn es mehrere sind.
Die Installation eines weiteren Zählers für jeden belieferten Mieter ist eine rein kaufmännische Notwendigkeit. Ansonsten lässt sich die an den jeweiligen Mieter gelieferte Menge an PV-Strom nicht ermitteln. Welche rechtlichen Vorgaben zur Zeit noch darüber hinaus zu beachten sind (Eichvorschriften, sonstige Anforderungen an die benutzten Zähler), möge hier ein Kollege beurteilen, der in der letzten Zeit mit entsprechenden Installationen zu tun hatte.
Die nun nur noch rechnerisch mögliche Ermittlung der Gesamterzeugung ist zu Überwachung des Anlagenertrags erforderlich, sofern Sie nicht unabhängig von den Zählern nicht sowieso noch einen Datenlogger haben, der die Anlage überwacht.
Mit sonnigen Grüßen, M. Stöhr
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Beantwortet 10, Feb 2015 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Eine solche Messanordnung wie in der Antwort von Herrn Stöhr beschrieben, ist meines Wissens mit herkömmlichen Zählern nicht umsetzbar, wäre allenfalls durch Lastgangmessung und datenbankmäßige Ermittlung möglich.

Wenn die Zähler so wie von Frau Jobst beschreiben angeordnet sind, lässt sich der Solarstromverbrauch der einzelnen Mieter nicht bestimmen. Es lässt sich nur bestimmen, wie viel Solarstrom alle Mieter zusammen verbraucht haben.

Frau Jobst müsste ihren Mietern selbst einen Vorschlag machen, wie der Solarstrom abrechnungsmäßig auf die Mieter verteilt wird. Eine faire Lösung wäre vermutlich die Solarstromqoute anteilig auf die jeweiligen Verbräuche abzurechnen.

Wenn es sich um private Mieter von privatem Wohnraum handelt, hat Frau Jobst aber noch ein anderes rechtliches Problem: Das Mietrecht sieht eine Stromlieferung aus der PV-Anlage des Vermieters gar nicht vor. Genauer: Wenn der Mieter böse ist, beruft er sich auf das Mietrecht und lässt sich den Solarstrom kostenlos vom Vermieter schenken. Laut Mietrecht dürfen Vermieter nur Nebenkosten abrechnen, die sie selbst eingekauft haben. Alles was ins Haus investiert wird, ist mit der Miete bereits abgegolten. Es gibt noch weitere Aspekte und Fragen in dem Zusammenhang (zum Beispiel das jederzeitige Recht, den Stromversorger zu wechseln u.A.), ich belasse es hier mal dabei.

Empfehlen würde ich eine Rechtsberatung durch einen fachkundigen Anwalt. Beginnen könnten Sie mit der kostenlosen Rechtsauskunft für Mitglieder des DSC unter www.solarbetreiber.de
Kommentiert 10, Feb 2015 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)
Hallo Herr Seltmann, ich habe vorgeschlagen, dass zwischen dem Wechselrichter der PV-Anlage und dem Zähler, der bislang die gesamte PV-Erzeugung erfasst, die zusätzlichen Leitungen zur Belieferung der Mieter mit PV-Strom abgezweigt werden. In jeder dieser Leitungen wird ein Zähler installiert. Jeder dieser neuen Zähler erfasst dann die Lieferung von PV-Strom an genau einen Mieter. Die Summe der von dem bisherigen Gesamterzeugungszähler erfassten elektrischen Energie und der von den neuen Zählern erfassten ist dann die Gesamterzeugung. Können Sie erläutern, warum dies technisch mit gängigen Zählern nicht möglich sein soll?
Mit sonnigen Grüßen, M. Stöhr
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