Eine solche Messanordnung wie in der Antwort von Herrn Stöhr beschrieben, ist meines Wissens mit herkömmlichen Zählern nicht umsetzbar, wäre allenfalls durch Lastgangmessung und datenbankmäßige Ermittlung möglich.
Wenn die Zähler so wie von Frau Jobst beschreiben angeordnet sind, lässt sich der Solarstromverbrauch der einzelnen Mieter nicht bestimmen. Es lässt sich nur bestimmen, wie viel Solarstrom alle Mieter zusammen verbraucht haben.
Frau Jobst müsste ihren Mietern selbst einen Vorschlag machen, wie der Solarstrom abrechnungsmäßig auf die Mieter verteilt wird. Eine faire Lösung wäre vermutlich die Solarstromqoute anteilig auf die jeweiligen Verbräuche abzurechnen.
Wenn es sich um private Mieter von privatem Wohnraum handelt, hat Frau Jobst aber noch ein anderes rechtliches Problem: Das Mietrecht sieht eine Stromlieferung aus der PV-Anlage des Vermieters gar nicht vor. Genauer: Wenn der Mieter böse ist, beruft er sich auf das Mietrecht und lässt sich den Solarstrom kostenlos vom Vermieter schenken. Laut Mietrecht dürfen Vermieter nur Nebenkosten abrechnen, die sie selbst eingekauft haben. Alles was ins Haus investiert wird, ist mit der Miete bereits abgegolten. Es gibt noch weitere Aspekte und Fragen in dem Zusammenhang (zum Beispiel das jederzeitige Recht, den Stromversorger zu wechseln u.A.), ich belasse es hier mal dabei.
Empfehlen würde ich eine Rechtsberatung durch einen fachkundigen Anwalt. Beginnen könnten Sie mit der kostenlosen Rechtsauskunft für Mitglieder des DSC unter www.solarbetreiber.de