Hallo Andreas Horn,
bitte vorsichtig sein. Für die Installation von Ladesteckdosen in Tiefgaragen gibt es besondere Vorgaben zum elektrischen Anschluss. Bitte einen Fachmann befragen, die detaillierte Planung ist von verschiedenen Faktoren im entsprechenden Objekt abhängig. Vor allem gibt es hier einen Fallstrick in den Normen:
Wenn sichergestellt werden kann, dass an der Ladesteckdose kein Fahrzeug mit Laderegler mit mehr als 4 kW Ladeleistung angeschlossen wird, genügt ein FI-Schutzschalter Typ "A". Das ist deswegen möglich, weil KFZ-Hersteller mit Ladereglern mit maximal 4 kW normativ dazu verpflichtet sind sicherzustellen, dass keine Gleich-Fehlerströme >6mA zurück ins Netz abgegeben werden können. Größere Gleich-Fehlerströme führen dazu dass ein vorgeschalteter FI-Schutzschalter Typ "A" nicht mehr auslösen kann.
Wenn aber ein KFZ-Hersteller einen Laderegler mit z.B. bei Renault mit 43 kW eingebaut hat muss er auch bei Anschluss über einen Schuko-Stecker diese Norm nicht mehr erfüllen. Dann ist der Betreiber der Ladesteckdose in der Verpflichtung. Also besser gleich einen FI-Schutzschalter Typ "B" installieren. Wenn nicht sichergestellt werden kann, dass im Objekt keine 2. Ladesteckdose installiert wird muss sowieso der Typ "B" - FI eingebaut werden.
Ein weiterer Fallstrick: Wenn für die Ladesteckdose ein Typ "B"-FI-Schutzschalter installiert wird müssen auch alle vorgeschalteten FI-Schutzschalter durch Typ "B" - FI´s ersetzt werden. Das kann z.B. in einem landwirtschaftlichen Gebäude der Fall sein, weil dort wegen des TT-Netzes meist ein Gesamt-FI installiert ist.