Bevorzugte Parkoptionen so nicht. Lediglich dort wo Ladesäulen aufgestellt sind, können die Parkflächen für Elektrofahrzeuge reserviert sein. Hier haben Städte, Gemeinden und Kommunen aber freie Hand bei der Entscheidung. Eine allgemeine Regelung im Gesetz gibt es dafür nicht.
Ich habe die Erfahrung machen müssen, dass trotz Hinweise für ein eingeschränktes Parkverbot, die Parkflächen von Verbrennern belegt werden.