EU-Richtlinienentwurf sorgt für Aufregung
Laut einem gestern veröffentlichten Bericht des „Guardian“ steht eine EU-Richtlinie in den Startlöchern, wonach jedes neu errichtete oder grundsanierte Gebäude ab 2019 verpflichtend mit einer Ladestation ausgestattet sein soll. Die Richtlinie soll noch vor Ablauf dieses Jahres veröffentlich werden. Ziel soll es sein, eine Ladeinfrastruktur, wie sie bereits in Norwegen und den Niederlanden existiert bzw. geplant ist, europaweit zu forcieren (beide Länder planen einen Ausstieg konventioneller Kraftfahrzeuge bis zum Jahre 2025) und damit einen entsprechenden „Elektrofahrzeug-Boom“ auszulösen.
Spannend bleibt, wie sich der Regelungsgehalt dieser noch nicht veröffentlichten Richtlinie tatsächlich darstellt – das Vorhaben wirft zahlreiche Fragen sowohl rechtlicher als auch tatsächlicher Art auf, insbesondere, inwieweit es je nach Größe des Objektes Staffelungen geben wird und welche Ausnahmeregelungen es für jene Fälle geben wird, bei denen aufgrund der Objektstruktur keine Stellplätze bzw. Ladepunkte vorgehalten werden können. Ferner wirft das Vorhaben diverse verfassungsrechtliche Fragen auf, immerhin wird nicht unerheblich in das Eigentumsrecht bzw. die Baufreiheit der betroffenen Akteure eingegriffen. Auch ist fraglich, welche Auswirkungen die Richtlinie auf das weitere Gesetzgebungsverfahren zum aktuellen Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität“ (wir berichteten hier) haben wird.