Grundsätzlich ist es möglich, die PV-Anlage anzuschließen. Wichtig ist der Anschlusstermin (Meldung des Anschluss beim EVU) bzw. gut dokumentierter „Glühbirnentest“ VOR dem 01.04.2012. Ein Netzanschluss muss also zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestehen. Wenn die Netzverträglichkeit jedoch negativ ausfällt, darf man nicht einspeisen. Das Risiko liegt also beim Investor, jedoch ist die Chance sehr gering, dass die Netzverträglichkeitsprüfung negativ ausfällt.