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EEG-Umlagebefreiung?

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Eingestellt 27, Jan 2016 in Photovoltaik von Anonym

Ist es wahr, dass man sich laut EEG von der EEG Umlage befreien kann, wenn man sich das ganze Jahr über 100% durch eigene EE-Erzeugung versorgen kann? Auch wenn Überschuss ab und zu in Netz eingespeist wird?

   

2 Antworten

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Beantwortet 27, Jan 2016 von Andreas Horn (517 Punkte)

Ja, das ist wahr, hat aber klare und eng gefasste Randbedingungen:

* die 100% Eigenversorgung muss AUSNAHMSLOS für ein GANZES Jahr ZEITGLEICH sichergestellt werden. Soweit ich mich erinnere zählen hier die Viertelstundenwerte. Ihre Anlage darf also nicht ausfallen und im Fehlerfall auf das öffentliche Netz zurückgreifen...

* es ist NICHT notwendig, dass Sie eine Inselanlage bilden, sich also vom Netz abkoppeln (und z. B. ihren Hausanschluss zurückbauen). Wenn Sie sich nicht abkoppeln, haben Sie den Vorteil, dass Sie Überschussstrom (den Sie vermutlich haben werden!) verkaufen können und dafür einen (kleinen) Erlös erzielen. Sie bekommen hierfür aber KEINE EEG-Vergütung, sondern müssen den Strompreis mit ihrem Abnehmer frei aushandeln. Schlimmestenfalls bekommen Sie nur den Börsenwert. Vielleicht zahlt Ihnen aber z. B. die EWS mehr für den gelieferten Überschussstrom. Jedenfalls wäre es schade, erneuerbaren Strom zu verwerfen...

QUELLEN: Detaillierte Infos finden Sie z. B. unter https://clearingstelle-eeg.de/category/themen/bundesweiter-ausgleich/eeg-umlage-f%C3%BCr-eigenversorger

sowie im (mangelhaften) Leitfaden der BNetzA https://clearingstelle-eeg.de/politisches-programm/2923

und im Empfehlungsverfahren der EEG-Clearingstelle 2014/31 hier: https://clearingstelle-eeg.de/empfv/2014/31

Ich hoffe, das hilft weiter!


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Beantwortet 27, Jan 2016 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)

Moin, moin,


wenn Sie sich zu 100% dauerhaft selbst versorgen können, benötigen Sie keinen Hausanschluss, bauen die PV als Inselanlage und sind dann von Gabriel (und fast allen anderen Beschränkungen) befreit.


lg  tugu

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