Ja, das ist wahr, hat aber klare und eng gefasste Randbedingungen:
* die 100% Eigenversorgung muss AUSNAHMSLOS für ein GANZES Jahr ZEITGLEICH sichergestellt werden. Soweit ich mich erinnere zählen hier die Viertelstundenwerte. Ihre Anlage darf also nicht ausfallen und im Fehlerfall auf das öffentliche Netz zurückgreifen...
* es ist NICHT notwendig, dass Sie eine Inselanlage bilden, sich also vom Netz abkoppeln (und z. B. ihren Hausanschluss zurückbauen). Wenn Sie sich nicht abkoppeln, haben Sie den Vorteil, dass Sie Überschussstrom (den Sie vermutlich haben werden!) verkaufen können und dafür einen (kleinen) Erlös erzielen. Sie bekommen hierfür aber KEINE EEG-Vergütung, sondern müssen den Strompreis mit ihrem Abnehmer frei aushandeln. Schlimmestenfalls bekommen Sie nur den Börsenwert. Vielleicht zahlt Ihnen aber z. B. die EWS mehr für den gelieferten Überschussstrom. Jedenfalls wäre es schade, erneuerbaren Strom zu verwerfen...
QUELLEN: Detaillierte Infos finden Sie z. B. unter https://clearingstelle-eeg.de/category/themen/bundesweiter-ausgleich/eeg-umlage-f%C3%BCr-eigenversorger
sowie im (mangelhaften) Leitfaden der BNetzA https://clearingstelle-eeg.de/politisches-programm/2923
und im Empfehlungsverfahren der EEG-Clearingstelle 2014/31 hier: https://clearingstelle-eeg.de/empfv/2014/31
Ich hoffe, das hilft weiter!