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Was sind Integrationskosten in Bezug auf die Erneuerbaren Energien?

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Eingestellt 7, Dez 2015 in Energiewende von Anonym

Die Produktion von Energie mit den Erneuerbaren wird zwar immer billiger und trotzdem stellt sich die Frage wer die Energiewende bezahlen soll. Ein wichtiger Aspekt für die "teure" Energiewende sind wohl die Integrationskosten. Was versteht man darunter?

   

2 Antworten

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Beantwortet 12, Dez 2015 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)

Der Begriff "Integrationskosten" ist nicht allgemeinverbindlich festgelegt, geschweige denn geschützt. Insofern muss der, der ihn verwendet grundsätzlich definieren, beziehungsweise angeben, auf welche Definition er sich stützt. Über geeignete Definitionen kann und muss man diskutieren, denn nicht jede Definition ist geeignet, die Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Energiewende auftun, zu erhellen.

Um die Bandbreite des Begriffs aufzuzeigen, möchte ich zunächst auf einen Zusammenhang verweisen, der in der aktuellen Debatte nur noch selten angesprochen wird. Unter "Integration Erneuerbarer Energien" wurde vor allem in den 1990er Jahren die Betrachtung und Anwendung von Technologien zur Nutzung Erneuerbarer Energien in verschiedenen Kontexten verstanden. Zum Beispiel wurde über die architektonische Integration von Photovoltaik nachgedacht, sprich die ästhetisch ansprechende und zugleich funktionale Verwendung von PV-Modulen zur Gestaltung der Hülle von Gebäuden. Besonders Südeuropäer, die damals kaum PV-Anlagen installierten, taten sich jedoch mit gelungenen Beispielen der architektonischen Integration hervor. Auch das  französische EEG sah längere Zeit als das deutsche eine deutlich höhere Einspeisevergütung für architektonisch integrierte, also nicht nur einfach irgendwie auf dem Dach montierte PV-Anlagen vor. Diese Mehrvergütung berücksichtigte, dass die Installationkosten bei solchermaßen integrierten PV-Anlagen höher waren. Diese Differenz kann man als Integrationskosten bezeichnen.

Was in der aktuellen Debatte dominiert ist die Betrachtung der Erneuerbaren Energien in das bestehende Elektrizitätsversorgungssystem. Hier wird gern von "Netzintegration" gesprochen, aber der Begriff greift zu kurz, denn es geht darum, wie ein möglichst schnell steigender Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erreicht und konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden können, ohne dass die Kosten des Übergangs zu einer fast vollständig erneuerbaren Stromversorgung unnötig hoch werden, zum Beispiel durch Stromtrassen von Norden nach Süden, die dafür ausgelegt werden, neben Windstrom auch den Strom von Importkohlekraftwerken an der Küste aufzunehmen. Unter Integrationskosten kann man sinnvoll diese Übergangskosten verstehen und daran über bessere und schlechtere Energiewende-Pfade entscheiden. Man kann damit aber auch sinnvoll die Kosten der Versorgungsinfrastruktur bezeichnen, die dauerhaft zusätzlich zu der bestehenden benötigt wird, um ein Stromversorgungssystem fast vollständig erneuerbar zu betreiben. Dies sind vor allem Speicherkosten.

Irrtümlich werden aber auch oft entgangene Einnahmen von Betreibern konventioneller Kraftwerke, die weniger laufen, weil viel erneuerbarer Strom erzeugt wird, als Kosten bezeichnet. Sind sie aber nicht. Auch gibt es keine Kosten des Atomausstiegs. Was damit bezeichnet wird, fällt als Folge der Atomstromerzeugung an, etwa Entsorgungs- und Abrisskosten. Es fällt teilweise ab dem Moment des Ausstiegs an, ist aber nicht dessen Folge, sondern Folge der vorangegangen Atomstromerzeugung. Der Atomausstieg senkt sogar die Folgekosten der Atomenergienutzung, da er die Menge des zu entsorgenden Mülls reduziert. Vor allem senkt er aber die Einnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken, was deren Betreiber gerne aber fälschlich als zusätzliche Kosten bezeichnen.

Kommentiert 14, Dez 2015 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)
Wie tief irreführende Begriffsverwendungen verwurzelt sind, die - ein Schelm, wer Böses denkt - meist tendenziell gegen eine Energiewende hin zu Erneuerbaren Energien gerichtet sind, zeigt ein heutiger Artikel im der Ablehnung der Energiewende völlig unverdächtigen PV-Magazine.
Darin wird korrekt der Begriff "Atomfolgekosten" verwendet. Anders in der Überschrift. Dort wird von "Folgekosten des Atomausstiegs" gesprochen. Was gemeint ist, sind aber die Folgenkosten der Atomnutzung, nicht des -ausstiegs. Letzter produziert keine Kosten, sondern bestimmt lediglich, bis wann Kosten der Atomnutzung entstehen. Letzte sind umso niedriger, je früher der Ausstieg beginnt, da dann weniger Atommüll sicher zu lagern ist.
http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/beitrag/eon--rwe--co-knnten-sich-fr-49-milliarden-euro-komplett-von-atomlasten-befreien_100021457/
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Beantwortet 13, Dez 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Anonym,

ich möchte gar nicht direkt auf die Definition der Integrationskosten eingehen, sondern meine Sicht zur Thematik darstellen:

Wir haben ( als Mieter ) in den vergangenen 3 Jahren ca. 30.000,- € in die Haustechnik im angemieteten Objekt ( 2-Familien-Haus Bj. 1960, 176m² Wohnfläche ) investiert. Durch diese Investition konnten wir inzwischen die Energiekosten im Gebäude von ca. 5.000,- € im Jahr 2011 bzw. 2012 auf ca. 2.300,- € in 2015 und vermutlich unter 2.000,- € für das Jahr 2016 senken. Selbst wenn nicht berücksichtigt wird, dass für den Austausch der über 30 Jahre alten Öl-Zentralheizung relativ zeitnah sowieso eine größere Investiton fällig geworden wäre, haben wir eine Amortisation von ungefähr 10 Jahren.

Leider wird in der Politik das Potenzial in der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt anscheinend überhaupt nicht erkannt. So hat zum Beispiel ganz aktuell ein Gutachter, der im Auftrag des BMWi über meinen Antrag zur Förderung unserer Produktentwicklung eines Energiemanagementsystems speziell zur Nachrüstung bereits bestehender elektrischer Heizsysteme, zu entscheiden hatte festgestellt dass unsere Produktentwicklung nicht förderfähig ist. Das ist besonders schade, da wir als Kleinbetrieb mit wenigen Mitarbeitern soger die Hochschule RRi in Reutlingen zu einem Angebot zur Kooperation bewegen konnten. Ziel war, dass wir in unserem Unternehmen die Hard- und Software-Entwicklung übernehmen, die Hochschule einen optimierten Regelalgorhitmus dazu entwickelt. Das Hauptproblam dabei war, dass der Gutachter nicht erkannt hat, dass die auf unserer für das Projekt bereits bestehenden Homepage präsentierte Lösung ( mit einem Raspberry Pi Einplatinen-PC ) nicht zu einem marktfähigen Produkt entwickelt werden kann. Wir hätten jetzt mit der beantragten Förderung die Möglichkeit bekommen auf einer neuen Hardware-Basis auf Basis der in den vergangenen 2 Jahren erfassten Daten durch wenige ergänzende Komponenten und der Neuprogrammierung in der dann benötigten Programmiersprache zu einer verkaufsfähigen Lösung zu entwickeln. Wir müssen jetzt überlegen ob wir es uns leisten können diese Entwicklung in Eigenregie fortzuführen und auf das Optimierungspotenzial durch den Wegfall der Unterstützung des RRi zu verzichten oder das ganze Engagement der letzten 2 Jahre als private Erfahrung einzustufen.

Durch ein System wie das von uns geplante wäre die netzdienliche Integration von ca. 15 GW bis 16 GW bereits installierter elektrischer Heizungsanlagen in Deutschland möglich. Derzeit wird dieses steuerbare Lastpotenzial überhaupt nicht genutzt, obwohl mit der besseren Steuerung solcher Lasten sicher ein ansehnlicher Teil des Netzausbaues vermieden werden könnte.

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