Der Begriff "Integrationskosten" ist nicht allgemeinverbindlich festgelegt, geschweige denn geschützt. Insofern muss der, der ihn verwendet grundsätzlich definieren, beziehungsweise angeben, auf welche Definition er sich stützt. Über geeignete Definitionen kann und muss man diskutieren, denn nicht jede Definition ist geeignet, die Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Energiewende auftun, zu erhellen.
Um die Bandbreite des Begriffs aufzuzeigen, möchte ich zunächst auf einen Zusammenhang verweisen, der in der aktuellen Debatte nur noch selten angesprochen wird. Unter "Integration Erneuerbarer Energien" wurde vor allem in den 1990er Jahren die Betrachtung und Anwendung von Technologien zur Nutzung Erneuerbarer Energien in verschiedenen Kontexten verstanden. Zum Beispiel wurde über die architektonische Integration von Photovoltaik nachgedacht, sprich die ästhetisch ansprechende und zugleich funktionale Verwendung von PV-Modulen zur Gestaltung der Hülle von Gebäuden. Besonders Südeuropäer, die damals kaum PV-Anlagen installierten, taten sich jedoch mit gelungenen Beispielen der architektonischen Integration hervor. Auch das französische EEG sah längere Zeit als das deutsche eine deutlich höhere Einspeisevergütung für architektonisch integrierte, also nicht nur einfach irgendwie auf dem Dach montierte PV-Anlagen vor. Diese Mehrvergütung berücksichtigte, dass die Installationkosten bei solchermaßen integrierten PV-Anlagen höher waren. Diese Differenz kann man als Integrationskosten bezeichnen.
Was in der aktuellen Debatte dominiert ist die Betrachtung der Erneuerbaren Energien in das bestehende Elektrizitätsversorgungssystem. Hier wird gern von "Netzintegration" gesprochen, aber der Begriff greift zu kurz, denn es geht darum, wie ein möglichst schnell steigender Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erreicht und konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden können, ohne dass die Kosten des Übergangs zu einer fast vollständig erneuerbaren Stromversorgung unnötig hoch werden, zum Beispiel durch Stromtrassen von Norden nach Süden, die dafür ausgelegt werden, neben Windstrom auch den Strom von Importkohlekraftwerken an der Küste aufzunehmen. Unter Integrationskosten kann man sinnvoll diese Übergangskosten verstehen und daran über bessere und schlechtere Energiewende-Pfade entscheiden. Man kann damit aber auch sinnvoll die Kosten der Versorgungsinfrastruktur bezeichnen, die dauerhaft zusätzlich zu der bestehenden benötigt wird, um ein Stromversorgungssystem fast vollständig erneuerbar zu betreiben. Dies sind vor allem Speicherkosten.
Irrtümlich werden aber auch oft entgangene Einnahmen von Betreibern konventioneller Kraftwerke, die weniger laufen, weil viel erneuerbarer Strom erzeugt wird, als Kosten bezeichnet. Sind sie aber nicht. Auch gibt es keine Kosten des Atomausstiegs. Was damit bezeichnet wird, fällt als Folge der Atomstromerzeugung an, etwa Entsorgungs- und Abrisskosten. Es fällt teilweise ab dem Moment des Ausstiegs an, ist aber nicht dessen Folge, sondern Folge der vorangegangen Atomstromerzeugung. Der Atomausstieg senkt sogar die Folgekosten der Atomenergienutzung, da er die Menge des zu entsorgenden Mülls reduziert. Vor allem senkt er aber die Einnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken, was deren Betreiber gerne aber fälschlich als zusätzliche Kosten bezeichnen.