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Anwendung von § 1, Abs. 5, Nr. 7 BauGB

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Eingestellt 3, Dez 2015 in Energiewende von Anonym

Nach § 1, Abs. 5, Nr. 7 BauGB sind Gemeinden verpflichtet, die Aufstellung der (aktiven und passiven) Sonnenenergienutzung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu berücksichtigen. Gilt dies auch für bereits bestehende Gebäude? Konkret: ein neues Baugebiet/Bebauungsplan würde die aktuell gegebene aktive und passive Sonnenenergienutzung (Fensterflächen nach Süden, PV auf dem Dach) bereits bestehender Häuser massiv durch Verschattung einschränken. Kann man aus der Verpflichtung ableiten, dass das neue Baugebiet so geplant werden muss, dass die neuen Häuser den bestehenden Häusern die Sonnenenergienutzung nicht oder zumindest nicht übermäßig beeinträchtigen?

   

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Beantwortet 1, Feb 2016 von Axel Horn (456 Punkte)

Für juristisch belastbare Auskünfte sind Rechtsanwälte zuständig. Aber in der Kommunalpolitik ist häufig eher wichtig, einen plausiblen Grund für eine Forderung nennen zu können, und da ist der Hinweis auf den § 1 BauGB auf alle Fälle hilfreich. Nachzulesen hier: § 1 BauGB

Allerdings sieht man, dass der Katalog der zu berücksichtigenden Ziele sehr umfangreich ist. Alleine schon der Hinweis auf die "Anforderungen Kosten sparenden Bauens" könnte begründen, teure Grundstücke bis in die letzten Ecken vollzubauen.

Aber es gibt eben auch in § 1, (6) "die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung", und gut belichtete Wohnräume zählen sicherlich dazu.

Ganz explizit fordert § 1, (7) "die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie".

Daraus lässt sich auf alle Fälle ableiten, dass der Altbestand nicht ungefragt im Schatten von Neubauten verschwinden darf. Mir sind in den vergangenen über 12 Jahren als Gemeinderat schon einige Fälle vorgekommen, bei denen sich nördlich gelegene Grundstücksnachbarn eines Neubauvorhabens zu Wort gemeldet haben, um gegen eine übermäßige Verschattung ihres Wohnbereichs zu protestieren.

Dabei lohnt es sich, mit einer einfachen Skizze den Schattenwurf eines Neubaus im Winterhalbjahr nachzuvollziehen. Die Sonnenhöhe über dem Horizont und Winkelabweichung von Süden (Azimut) für bestimmte Uhrzeiten an einem bestimmten Standort liefern Sonnenstandsdiagramme, z. B. auf dieser Internetseite: Sonnenstandrechner von Stadtklima Stuttgart.  Dass es die Abteilung Stadtklimatologie des Amtes für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart ist, die diesen Service bietet, unterstreicht die Relevanz des Themas in der Raumordnung.

Besonderes elegant ist natürlich eine 3D-Konstruktion der Baukörper und Schattenwurfsimulation. So etwas lässt sich   z. B. mit der kostenlosen Software SketchUp mit verblüffend wenigen Klicks erstellen.

Mit solchen ausagekräftigen Bildern lässt sich durchaus erreichen, dass ein Neubau anders im Grundstück platziert oder verkleinert wird. Oder es lassen sich anderweitige Kompromisse verhandeln.

Wenn der Schatten eines Nachbarhauses dem Erdgeschoss die passiven Solarwärmegewinne nimmt, lässt sich das häufig mit einem Sonnenkollektor auf dem höher gelegenen und daher unverschatteten Dach kompensieren.

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