Hallo Anonym,
ich denke der Kollege Harjes hat die Frage falsch verstanden, oder?
Wollten Sie die Anlage mieten oder den Strom vom Dach ihres Vermieters beziehen?
Eine PV Anlage zu mieten ist nicht das Gleiche wie MieterStrom. Im ersteren Fall werden Sie zum Betreiber einer PV Anlage, die ihnen nicht gehört. Ob das attraktiv ist, hängt wie Herr Harjes richtig erklärt, ganz von den kaufm. Gestaltung des Mietvertrags ab.
Von MieterStrom spricht man, wenn Sie den Strom vom Betreiber der PV Anlage auf Ihrem Dach oder des BHKW in Ihrem Keller beziehen und wenn Ihnen der Vermieter oder ein vom ihm beauftragter DL auch den Reststrom kombiniert liefert, abrechnet und Sie dafür einen speziellen Tarif mit Vermieter/DL abgeschlossen haben.
Als MieterStrom Tarifkunde bekommen Sie selbstverständlich von ihrem "MieterStrom"-Anbieter genau wie sonst auch eine monatl. Abschlagsrechnung jedoch typischerweise keine montl. Verbrauchsabrechnung. Es sei denn Sie besitzen einen SMART Meter oder einen elektronischen Zähler der SMART Meter vorgerüstet ist. Diese Zähler können elektronisch ausgelesen werden (theoretisch alle 2 sek.) und ermöglichen die monatl. Abrechnung. Die 1. Frage an Sie ist: Wären Sie bereit für 12 Messungen & Abrechnungen statt bisher eine einzige auch etwas zu bezahlen?
Die 2. Frage ist: Haben Sie einen solchen Anbieter gefunden bzw. suchen Sie einen?
Falls Sie sich für MieterStrom Modelle insgesamt interessieren, z.B. Was das eigentlich ist? können Sie sich auf meiner Website weitere Infos dazu anschauen www.urbane-energie.eu
HG H. Will