In den vergangenen Tagen wurde vielfach in der Presse gemeldet, dass ein Durchbruch zugunsten von Mieterstrommodellen erzielt worden sei, der es künftig ermögliche, dass Mieter aus hauseigenen EEG-Anlagen umlagefrei Strom beziehen könnten. Doch dies ist nur die halbe Wahrheit. Neu in das Gesetz aufgenommen wurde lediglich eine Verordnungsermächtigung zugunsten der Bundesregierung, die es dieser ermöglichen soll, Mieter, die Strom aus der auf dem Mietshaus angebrachten Solaranlage beziehen, mit Eigenversorgern gleichzustellen. Eigenversorger sind nach der derzeitigen Gesetzeslage anteilig mit der EEG-Umlage belastet, ab 2017 in Höhe von 40 %. Während auf den Strombezug im Rahmen von sog. Mieterstrommodellen bisher stets die volle EEG-Umlage zu entrichten war, sollen auch diese künftig in den Genuss der vergünstigten EEG-Umlage kommen können. Augenfällig ist, dass nur Solarstrom hiervon profitieren kann; Strom aus KWK-Anlagen bleibt bei diesem Kompromiss weiterhin außen vor. Allerdings ist gegenwärtig noch offen, ob und inwiefern die Bundesregierung von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen wird. Mit Blick auf die bereits bisher im Gesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen wie etwa zugunsten eines Grünstromvermarktungsmodells, die nie umgesetzt wurden, bezeichnete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese neue Verordnungsermächtigung als bloße „Beruhigungspille“.