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Eigenverbrauch älterer Photovoltaik-Anlagen

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Eingestellt 2, Mär 2012 in Photovoltaik von Anonym

Wegfall Bonus für Eigenverbrauch Strom aus PV-Anlage?

Im Januar 2012 hat sich der Bezugspreis von meinem Stromlieferanten erhöht. Jetzt würde sich der Eigenverbrauch mit der jetzigen Bonusregelung lohnen. Wenn man jetzt die Anlage (Zähler) noch umrüstet, kann man dann weiterhin als "Altanlage" mit dem Bonus rechnen?

   

1 Antwort

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Beantwortet 6, Mär 2012 von Leonhard Haaf (82 Punkte)

Das hängt ganz davon ab, wann Ihre Anlage ans Netz gegangen ist, es ist abhängig vom Inbetriebnahmejahr. Seit 2009 gibt es im EEG diese Eigenverbrauchsregelung. Wenn es in 2009 oder später war, können Sie auf Eigenverbrauch optieren. Das heisst: Sie können sich entscheiden, ob Sie den Solarstrom voll ins Netz einspeisen (Vollvergütung) oder über einen Zwei-Richtungs-Zähler den aus dieser Anlage erzeugten und im Gebäude oder in der unmittelbaren räumlichen Umgebung verbrauchten Strom erfassen (Teilvergütung). Diesen getrennt erfassten und "selbst verbrauchten" Strom können Sie sich extra vergüten lassen. Wenn sich jetzt der Preis für den Haushaltsstrom erhöht hat, kann das lukrativ sein. Sie müssen allerdings berücksichtigen, dass der neue Zwei-Richtungszähler etwas kostet, Sie müssen mit 80-100 Euro einmalig rechnen. Dafür müssen Sie jetzt die Differenz aus Vollvergütung (volle Einspeisung) und Teilvergütung (Eigenverbrauchsvergütung) nehmen, zu diesem Betrag die gesetzliche Mehrwertsteuer dazurechnen (19%, wegen der "Rücklieferung" vom Netzbetreiber) und diesen Betrag dann in Bezug setzen zu Ihrem derzeitigen Brutto-Haushaltsstrompreis. Wenn jetzt der Haushaltsstrompreis mehr als 5 Cent höher liegt als dieser Differenzbruttobetrag, dann lohnt sich für Sie diese Regelung. Die Zusatzkosten für den neuen Zähler wären in einigen Jahren abbezahlt, Sie können in einem normalen Haushalt mit einem Eigenverbrauchsanteil von 20 - 30 % Prozent rechnen. Nähere Rechenbeispiele gibt es auch beim Solarförderverein Aachen unter: http://www.sfv.de/

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